Ist eine Ueberschreitung der GFZ erlaubt?

Ist eine Überschreitung der GFZ erlaubt?

Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO und die in § 19 Abs. 4 Satz 1 genannten Anlagen (auch GRZ II genannt) dürfen die zulässige GRZ (GRZ I) um maximal 50 Prozent überschreiten.

Was zählt zur grz1?

Denn zur bebaubaren Grundfläche gehört nicht nur das Haus samt Außenmauern, Terrassen, Balkonen und Kellerabgängen (auch GRZ I genannt), sondern auch die Grundflächen von Stellplätzen und ihren Zufahrten, Garagen, Wegen, Gartenhäusern, Öltanks, Nebenanlagen und von baulichen Anlagen unter der Erde (auch GRZ II).

Was ist eine geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl?

Maßstab für Geringfügigkeit einer zulässigen Überschreitung ist die Überschreitung der damit insgesamt zulässigen Grundflächenzahl von 0,6 um 0,11 auf 0,71 nicht mehr als nur geringfügig iSv § 19 IV 2 Hs. 2 BauNVO anzusehen.

Kann man vom Bebauungsplan abweichen?

(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Wie viel m2 darf ich auf meinem Grundstück bebauen?

Die Grundflächenzahl (GRZ) schreibt vor, welcher Anteil des Grundstücks bebaut werden darf. Eine GRZ von 0,2 bedeutet beispielsweise, dass auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück maximal 200 Quadratmeter überbaut werden dürfen.

Was wird bei der GRZ angerechnet?

Grundflächenzahl (GRZ) Bei der Ermittlung der GRZ nach § 19 BauNVO werden, beginnend mit der Fassung von 1990, die Grundflächen aller baulichen Anlagen, wie Gebäude, Nebenanlagen und befestigte Flächen voll angerechnet.

Was zählt zu Grundflächenzahl?

(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

Wie groß darf die versiegelte Fläche sein?

Ein Wert von 0,4 sagt aus, dass sich ein Anteil von 40 Prozent am Gesamtgrundstück überbauen oder versiegeln lässt. In der Regel darf der Wert 0,8 nicht überschreiten. Ausnahmen: Fälle, in denen sich keine negativen Auswirkungen auf die Funktion des natürlichen Bodens befürchten lassen.

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