Ist eine Zwangsversteigerung zulässig?
Mit der im Rahmen der Zwangsversteigerung erzielten Summe werden die Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Schulden des Betroffenen abgetragen. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Zwangsversteigerung zulässig? Eine Zwangsversteigerung setzt vor allem einen Vollstreckungstitel des Gläubigers voraus, welcher dem Schuldner zuzustellen ist.
Welche Risiken haben Käufer bei einer zwangsversteigerten Immobilie?
Darüber hinaus entfallen beim Kauf einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung die Notarkosten und die Maklerprovision. Allerdings birgt eine ZVG auch gewisse Risiken. So besteht bei einer zwangsversteigerten Immobilie weder eine Garantie noch eine Gewährleistung. Auch haben Käufer kein Rücktrittsrecht,
Was ist eine öffentliche Versteigerung?
Im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung wird der Besitz von verschuldeten Personen zu Geld gemacht. Der Erlös geht an die Gläubiger, ihre Forderungen werden also befriedigt. Laut § 869 der Zivilprozessordnung regelt das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) die Zwangsversteigerung.
Ist eine Zwangsversteigerung ein Schreckensszenario?
Für betroffene Hausbesitzer ist eine Zwangsversteigerung ein absolutes Schreckensszenario. Interessenten haben hingegen die Möglichkeit, bei der Versteigerung eines Hauses einen niedrigeren Preis als den Verkehrswert zu zahlen.
Welche Szenarien führen zur Zwangsversteigerung?
Denkbar sind auch Scheidung oder plötzliche Pflegefälle und vieles mehr. Die Szenarien, die zur Zwangsversteigerung führen, sind also sehr unterschiedlich. Eines haben sie aber alle gemeinsam: Für einen Verkauf ist es zu spät, und alle anderen Alternativen sind in der Regel ausgeschöpft.
Wie viele Häuser werden zwangsversteigert?
Tausende Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland zwangsversteigert und viele Häuser wechseln dabei unter Verkehrswert den Besitzer. Immonet sagt Ihnen, wann es sich wirklich lohnt, bei Zwangsversteigerungen mit zu bieten, wie Sie Schnäppchen ergattern können und wo Sie Vorsicht walten lassen sollten.