Ist erhaltener Unterhalt steuerpflichtig?
Nicht steuerpflichtig ist auch der für die Kinder gezahlte Unterhalt (§ 22 Nr. 1 Satz 2 EStG). Ebenfalls nicht steuerpflichtig ist ein erhaltener Zugewinnausgleich zwecks Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens, da dem Zahlenden dafür kein Sonderausgabenabzug zusteht.
Welche Gründe für Einspruch gegen Steuerbescheid?
Hier die wichtigsten Fälle:
- Sie haben vergessen, Aufwendungen geltend zu machen.
- Aufwendungen oder Freibeträge wurden nicht anerkannt.
- Die Steuer wurde zu niedrig festgesetzt. Manchmal ist es sinnvoll, mehr Steuern zu zahlen, als das Finanzamt zunächst haben will.
- Ein Grundlagenbescheid ist fehlerhaft.
Wann muss Unterhalt versteuert werden?
Der Unterhalt kann bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 9.408 Euro (Steuererklärung 2020) abgesetzt werden, sofern Ihre Kosten die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Für die Steuererklärung 2021 gilt dann ein Unterhaltshöchstbetrag von 9.744 Euro.
Wie lange muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Die Steuererklärung 2018 muss also erst am 31.12.2022 beim Finanzamt sein.
Wie lange muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Gerade deshalb tun Sie aber gut daran, die Einkommensteuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben. Von Rechts wegen hätten Sie lange genug Zeit: Bei freiwilliger Veranlagung bleiben grundsätzlich vier Jahre, in denen die Steuererklärung abgegeben werden kann (nicht muss). Ihre Steuererklärung für 2020 müsste also bis zum 31.
Wann muss die Steuererklärung 2020 abgeben werden?
Die Steuererklärung 2020 muss also erst am 31.12.2024 beim Finanzamt sein. Aber wie gesagt: Diese Regelung gilt nur für Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, die Steuererklärung aber freiwillig abgeben möchten. Gilt die Abgabefrist 31.
Wann verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020?
Erstmals für die Steuererklärung 2018 sind die Abgabefristen gesetzlich um zwei Monate verlängert worden. Dies gilt dementsprechend auch für die Steuererklärung 2020: Für Bürger, die ihre Steuererklärung selber anfertigen, verlängert sich die Abgabefrist um 2 Monate vom 31.