FAQ

Ist es erlaubt an Feiertagen zu arbeiten?

Ist es erlaubt an Feiertagen zu arbeiten?

An Sonn- und Feiertagen dürfen Unternehmen ihre Mitarbeiter grundsätzlich nicht arbeiten lassen. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Sonn- und staatlich anerkannte Feiertage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen“. Arbeit an Sonntagen und Feiertagen ist tabu.

Wann muss man an Feiertagen arbeiten?

Ob es erlaubt ist, an einem Feiertag zu arbeiten, verrät § 9 Absatz 1 ArbZG. Dort heißt es: Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Wann muss ein Ausgleichstag genommen werden?

Wer als Arbeitnehmer sonntags zum Dienst erscheinen muss, hat Anspruch auf einen Ausgleichstag innerhalb von zwei Wochen. Das schreibt das Arbeitszeitgesetz vor. Als so genannter Ersatzruhetag kommt jeder Werktag in Betracht – auch der Samstag zählt dazu.

Was steht mir zu wenn ich am Feiertag arbeitet?

Rechtlich haben Beschäftigte eigentlich keinen Anspruch auf sogenannte Feiertagszuschläge – grundsätzlich steht ihnen, wenn sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten, ein Ersatzruhetag zu. Nur Zuschläge bei Nachtarbeit sind verpflichtend.

Wann darf man an Sonn und Feiertagen arbeiten?

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Mitarbeiter an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Beschäftigungsverbot gilt von 0 bis 24 Uhr. Als Ausgleich für die Sonn- und Feiertagsarbeit sind (unbezahlte) Ruhetage vorgeschrieben.

Wie werden Feiertage im Dienstplan berechnet?

Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden (sog. Der Feiertag ist arbeitsfrei, die Beschäftigten erhalten dennoch ihr regelmäßiges Monatsentgelt.

Wie wird ein Feiertag gerechnet?

Wer an einem Feiertag tatsächlich beschäftigt wird, erhält zusätzlich zum Monatsentgelt jede von ihm am Feiertag geleistete Stunde abgegolten. Dieses Feiertagsentgelt berechnet sich nach dem normalen Stundensatz. Einzelne Kollektivverträge sehen eine besondere Vergütung von Feiertagen vor.

Ist das Arbeiten an Feiertagen steuerfrei?

Steuerrechtlich betrachtet lohnt sich das Arbeiten an Feiertagen in der Regel: Denn Lohnzuschläge bis zur Höhe von 125% des Grundlohns pro Stunde sind steuerfrei. Falls Sie als Arbeitnehmer an den Weihnachtsfeiertagen oder am 1. Mai arbeiten sollten, sind die Lohnzuschläge sogar bis zu 150% des Grundlohns steuerfrei ( §3b EStG ).

Was ist für das Arbeiten am Feiertag vorgeschrieben?

Gesetzlich ist für das Arbeiten am Feiertag keine höhere Bezahlung oder ähnliches vorgeschrieben. Mehr Geld in Form von Zuschlägen kann Ihnen allerdings zustehen, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag dies für Mitarbeiter vorsieht, die an einem Feiertag arbeiten.

Welche Feiertage bleiben beschäftigungsfrei?

Dies besagt § 11 ArbZG. Dazu zählt mitunter, dass 15 Sonntage jährlich beschäftigungsfrei bleiben müssen. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten, der auf einen Werktag fällt, einen Ersatzruhetag erhalten. Ein gutes Beispiel dafür ist der Ostermontag.

Wie muss es für die Feiertagsarbeit im Hotel sein?

Unter anderem muss es für die Feiertagsarbeit im Hotel einen Ausgleichstag geben. Grundsätzlich muss für das Arbeiten an Feiertagen stets ein Ausgleich geschaffen werden. Dies besagt § 11 ArbZG. Dazu zählt mitunter, dass 15 Sonntage jährlich beschäftigungsfrei bleiben müssen.

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