Ist es erlaubt ein fremdes Auto zu fotografieren?

Ist es erlaubt ein fremdes Auto zu fotografieren?

In den meisten Fällen ist es erlaubt, ein fremdes Auto zu fotografieren. Gemäß deutschem Recht ist eine Veröffentlichung im Internet in der Regel sogar dann zulässig, wenn das Kennzeichen dabei erkennbar ist.

Ist eine Veröffentlichung im Internet zulässig?

Gemäß deutschem Recht ist eine Veröffentlichung im Internet in der Regel sogar dann zulässig, wenn das Kennzeichen dabei erkennbar ist. Denn laut einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 10.05.2007 (Az.: 1 T 75/07) handelt es sich bei einem Kfz-Kennzeichen nicht um sensibele Informationen. Was soll das Recht am Bild der eigenen Sache schützen?

Wie kann ich ein Foto veröffentlichen?

Möchten Sie ein Foto, welches eine Person zeigt, veröffentlichen, ist dies in der Regel nur mit deren Einverständnis möglich. Dieses Vorgehen ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild, welches im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG oder KUG) definiert und zudem ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist.

Welche Regeln gibt es beim Fotografieren ohne Einwilligung?

Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier!

Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?

Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).

Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen?

Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Grundlage dieser Regelungen ist das sog. „Recht am eigenen Bild“, das als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet wird. Es schützt das Recht von Personen, selbst darüber zu entscheiden zu dürfen, ob Aufnahmen von ihnen veröffentlicht werden oder nicht.

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