Ist es erlaubt ein Trampolin im Garten?
Kinder sollten erst ab dem sechsten Lebensjahr das Trampolin im Garten nutzen dürfen. Wichtig ist, dass Eltern dabei stets anwesend sind, um in einer Gefahrensituation gleich handeln zu können.
Wie nah darf ein Trampolin an der Grundstücksgrenze stehen?
Gibt es einen Mindestabstand? Ein Gesetz für einen Mindestabstand von Trampolinen an Grundstücksgrenzen gibt es in Deutschland leider nicht. Prinzipiell gelten Trampoline als Spielgeräte und können so auch auf Terrassen oder in Ziergärten frei eingesetzt werden, wie ein Urteil des Amtsgerichts München von 2017 zeigte.
Kann man ein Trampolin auf Steinboden stellen?
Normalerweise werden Trampoline auf Rasen mit Trampolin-Bodenankern gesichert. Da dies auf einem Steinboden nicht möglich ist, muss das Trampolin entweder mit ausreichend Gewicht beschwert oder mit Gurten von der nächsten Befestigungsmöglichkeit (zum Beispiel Bäume oder Geländer) gesichert werden.
Wie viel Abstand Trampolin?
2 Meter
Sorge dafür, dass rund um das Trampolin mindestens 2 Meter frei sind. Halte also ausreichend Abstand zu einer Hecke, einer Mauer oder einem Zaun. Bei Trampolinen ohne Sicherheitsnetz ist es außerdem ratsam, einen weichen Untergrund zu wählen.
Wer haftet bei Trampolinunfall?
Bei einem Unfall haften in erster Linie die Eigentümer des Trampolins. Viele Unfälle werden, gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (Bfu), durch gefährliche Sprünge, Zusammenstösse mit anderen Personen, die auf dem Trampolin springen oder durch den Kontakt mit den Federn oder dem Rahmen verursacht.
Wann ist ein Trampolin ein Sportgerät?
„Grundsätzlich fördert das Trampolinspringen die Stärkung der kindlichen Muskulatur und sorgt für einen guten Bewegungsausgleich. Aber ein Trampolin ist ein Sportgerät und kein Spielgerät. Daher muss man einige Dinge beachten, damit es nicht zum Unfall kommt“, sagt Prof.
Wie weit muss ein Pool von der Grenze weg sein?
50 cm
Abstandsflächen nach § 6 BauO müssen aber lediglich von Gebäuden eingehalten werden – nicht von sonstigen baulichen Anlagen. Sie müssen mit dem Schwimmbad lediglich den nachbarrechtlichen Grenzabstand von 50 cm einhalten (§ 31 Abs. 1 NachbG NW).