FAQ

Ist es ohne weiteres erlaubt personenbezogene Daten einfach so zu erfassen und zu verarbeiten?

Ist es ohne weiteres erlaubt personenbezogene Daten einfach so zu erfassen und zu verarbeiten?

Wenn das Unternehmen aber nicht schlüssig argumentieren kann, wieso seine Interessen an einer weiteren Datenhaltung wichtiger sind als das Grundrecht der Person auf Privatsphäre, gibt es auch keine Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Daten müssen gelöscht werden.

Wie kann der Datenschutz am besten gestaltet werden?

Datenschutzmaßnahmen sind so zu treffen, dass sie…

  • Zutrittskontrollen gewährleisten.
  • Zugänge kontrollieren.
  • Zugriffe durch unberechtigte Dritte verhindern.
  • Eine sichere Weitergabe von Daten gewährleisten.
  • Veränderungen an den Daten nachvollziehbar machen.
  • Die Datenverarbeitung von Aufträgen kontrollieren.

Wann dürfen personenbezogene Daten ohne Einwilligung weitergegeben werden?

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist grundsätzlich ohne Zustimmung der betroffenen Personen nicht zulässig. Wird sie in Ausnahmefällen gestattet, darf die Datenübermittlung nur verschlüsselt und in abgetrennter Form erfolgen. Beidem müssen betroffene Personen eindeutig zustimmen.

Welche der folgenden Informationen gelten als personenbezogene Daten?

Was sind personenbezogene Daten im Sinne des BDSG? allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usf.) Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der Krankenversicherung, Personalausweisnummer, Matrikelnummer usf.)

Wie kann Datensicherheit gewährleistet werden?

Checkliste für Maßnahmen zur Datensicherheit

  • Zugang, Zugriff und Zutritt zu den Daten regeln und überwachen.
  • Systeme mit Passwörtern, Firewalls und anderen Schutzvorkehrungen sichern.
  • Daten sichern durch Backups, Kopien und andere Maßnahmen.
  • Datenveränderungen nachvollziehbar machen.
  • IT-Sicherheit implementieren.

Wie wird Datenschutz gewährleistet?

Mit Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Eingabe-, Auftrags-, Verfügbarkeits- sowie der Datentrennungs-Kontrolle kennt § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) acht sogenannte technische und organisatorische Maßnahmen, die zu treffen sind, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Kategorie: FAQ

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