Ist es schlimm Zeuge zu sein?
Kommt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung nicht zum Gerichtstermin, muss er mit schweren Folgen rechnen: Zum einen muss er die Kosten des Verfahrens tragen, die durch sein Fernbleiben entstanden sind. Diese können z.B. bei der Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein.
Kann man eine Vorladung als Zeuge ablehnen?
Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei in den Händen halten, sind Sie nicht verpflichtet, an diesem Termin teilzunehmen. Dies gilt für Zeugen wie Beschuldigte gleichermaßen. Sie müssen den Termin noch nicht einmal absagen.
Was macht man bei einer Zeugenaussage?
Ihre Aufgabe ist im Grunde ganz einfach: Sie berichten lediglich, was Sie über den Vorfall, um den es geht, wissen und beantworten anschließend – soweit dies erforderlich sein sollte – ergänzende Fragen. Verschweigen Sie dabei nichts, aber fügen Sie auch nichts hinzu. Es geht nicht darum, das Erlebte zu bewerten.
Wer kann Zeugenaussage verweigern?
§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.
Wie kann der Zeuge die Auskunft verweigern?
Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen im § 52 Abs. 1 StPObezeichneten Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Der Zeuge ist über sein Recht auf Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Welche Rechte und Pflichten hat der Zeuge?
Rechte und Pflichten. Im Rahmen der Beweisaufnahme hat der Zeuge die Pflicht, auf eine gerichtliche Vorladung hin vor Gericht zu erscheinen, wahrheitsgemäß und vollständig über die von ihm wahrgenommenen Tatsachen und Zustände zu berichten und gegebenenfalls seine Aussage zu beeiden oder eidesgleich zu bekräftigen.
Was sind die Unterschiede zwischen Zeuge und Partei?
In der Praxis zeigen sich immer wieder verschiedene Problembereiche in der Abgrenzung, ob jemand als Zeuge oder als Partei zu vernehmen ist: Der Zedent ist grundsätzlich Zeuge im Prozess des Rechtsnachfolgers, da er selbst nicht mehr Rechtsinhaber und damit nicht Partei des Rechtsstreites ist.
Was ist der unbestritten von der Vernehmung eines Zeugen?
Unbestritten ist, dass dazu in jedem Fall die »förmliche« Vernehmung eines Zeugen gehört, die vom Vernehmungsbeamten zu protokollieren ist und die einem bestimmten, im Gesetz selbst benannten Verfahren zu entsprechen hat, siehe § 68 StPO(Vernehmung zur Person).