Ist es verboten ein Feuer zu machen auf öffentlichen Plätzen?
Dabei ist es grundsätzlich verboten, ein Feuer zu machen, wenn man sich an einem der folgenden Orte aufhält: in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturreservaten, auf einem fremden Privatgrundstück (ohne Erlaubnis) auf öffentlichen Plätzen.
Was ist die Genehmigungspflicht für Feuer im Garten?
Um die Brandgefahr zu minimieren und das Abbrennen von größeren Feuern zu kontrollieren, haben die Gemeinden eine Genehmigungspflicht für Feuer im Garten eingeführt. Die Vorgaben sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG, festgehalten.
Wie dürfen Feuerstätten befeuert werden?
Alle Feuerstätten bis zu einer Nennwärmeleistung von 15 kW dürfen nur mit naturbelassenem Holz, Torfbriketts, Steinkohle oder Braunkohle befeuert werden. Jegliches Holz, das lackiert, beschichtet oder mit Holzschutzmitteln geschützt wurde, darf nicht in diesen Anlagen verbrannt werden.
Wie darf man Feuer machen im eigenen Garten und auf dem Balkon?
Feuer machen im Garten und auf dem Balkon. Im eigenen Garten darf mit Holzkohle- oder Gasgrill in der Regel immer gegrillt werden. Sogar auf dem Balkon ist es prinzipiell erlaubt, bis zu ein Mal im Monat, auf diese Weise Essen zuzubereiten.
Ist es verboten ein Lagerfeuer zu entzünden?
Dass es verboten ist ein Lagerfeuer im Wald zu entzünden, ist selbstverständlich. Nur an ausdrücklich dafür vorgesehenen Plätzen ist es ausnahmsweise erlaubt, totes Holz zu sammeln und zu verbrennen.
Ist es erlaubt ein Lagerfeuer im Wald zu entzünden?
Dass es verboten ist ein Lagerfeuer im Wald zu entzünden, ist selbstverständlich. Nur an ausdrücklich dafür vorgesehenen Plätzen ist es ausnahmsweise erlaubt, totes Holz zu sammeln und zu verbrennen. Doch wie sieht es im Park aus oder im eigenen Garten?