Ist Gartenarbeit Umlagefahig?

Ist Gartenarbeit Umlagefähig?

Die Kosten der Gartenpflege sind ohne Weiteres umlagefähig, soweit der Mieter nach dem Mietvertrag die Betriebskosten i.S. der BetrKV tragen muss. 10 BetrKV gehören zu den umlagefähigen Gartenpflegekosten unter anderem die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen sowie die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen.

Wer muss den Garten pflegen Mieter oder Vermieter?

Existiert um das Mehrfamilienhaus ein Hausgarten, ist dessen Pflege Sache des Vermieters, auch wenn der Garten insgesamt oder in einzelnen Teilflächen vermietet ist. Der Mieter ist zur Gartenpflege nur dann verpflichtet, wenn ihm die entsprechenden Arbeiten vertraglich in wirksamer Weise übertragen worden sind.

Wie regelt der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege?

Regelt der Mietvertrag, dass der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege trägt, dann ist der Mieter nicht zur Durchführung der Gartenpflege verpflichtet. Der Vermieter darf die Gartenpflege nicht einfach auf den Mieter abwälzen, aber er darf die laufenden Kosten für die Gartenpflege als Nebenkosten auf den bzw. die Mieter umlegen.

Welche Aufgaben haben Mieter und Vermieter bei der Gartenpflege?

Gartenpflege Mieter: Hier erfahren Sie, welche Aufgaben Mieter und Vermieter bei der Gartenpflege haben. Bei der Regelung zur Gartenpflege gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder verpflichtet der Vermieter den Mieter vertraglich dazu, den Garten zu pflegen.

Wie darf der Vermieter die Gartenpflege abwälzen?

Der Vermieter darf die Gartenpflege nicht einfach auf den Mieter abwälzen, aber er darf die laufenden Kosten für die Gartenpflege als Nebenkosten auf den bzw. die Mieter umlegen. Voraussetzung ist (wie bei allen Nebenkosten), dass die Gartenpflege als Nebenkostenart im Mietvertrag aufgeführt ist.

Wie können Mieter sparen bei der Gartenpflege?

Auch wenn die Kosten der Gartenpflege einen verhältnismäßig geringen Anteil in der Nebenkostenabrechnung ausmachen, können Mieter hier sparen. Denn die Gartenpflege zählt zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. 20 Prozent dieser Kosten können Mieter bei der Einkommenssteuer geltend machen.

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