Ist geschieden ledig?
ledig bedeutet „noch nie verheiratet“, geschieden bedeutet „mindestens eine Ehe hinter mir“. Soweit so klar, dass es eigentlich keiner Erläuterung bedarf. Und aus diesem Unterschied ergeben sich rechtliche Konsequenzen, beispielsweise bei der Rente oder im Steuerrecht.
Welchen Familienstand habe ich?
LD (ledig = noch nie verheiratet oder verpartnert gewesen) VH (verheiratet) oder LP (verpartnert = Lebenspartnerschaft) GT (getrennt lebend = in Scheidung) GS (geschieden) oder LA (entpartnert = Lebenspartnerschaft aufgehoben)
Was gilt als getrennt lebend?
„Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. “
Was ist der Familienstand?
Der Familienstand gehört neben dem Namen, dem Geburtsort und -datum oder der Anzahl der Kinder zu den Personenstandsdaten einer Person und gibt an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
Was ist der Familienstand in anderen Staaten?
Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Der Familienstand gehört neben dem Namen, dem Geburtsort und -datum oder der Anzahl der Kinder zu den Personenstandsdaten einer Person und gibt an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
Wie ändert sich der Familienstand nach einer Scheidung?
Das Wichtigste in Kürze: Familienstand „geschieden“. Nach einer Scheidung ändert sich auch die Steuerklasse: von verheiratet bzw. getrennt lebend zu geschieden. Im Lebenslauf, etwa einer Bewerbung, müssen Geschiedene dies nicht zwangsläufig angeben.
Wie wird der Familienstand festgehalten?
Innerhalb der Personenstandsdaten wird auch der Familienstand festgehalten. Der klassische Familienstand ist: Durch die neu hinzugekommene Möglichkeit der Verpartnerung werden im bundesdeutschen Einwohnermeldewesen folgende Kürzel und Familienstände verwendet: