Ist-Hochschule Tag der offenen Tür?
Wir laden Sie herzlich zum „Tag der offenen Tür“ am Samstag, dem 7. August 2021, in die IST-Hochschule nach Düsseldorf ein. Wir freuen uns auf Sie! In spannenden Vorträgen geben wir Ihnen informative Einblicke in unsere Studiengänge sowie in die einzelnen Branchen, in die Sie als IST-Absolvent einsteigen können.
Ist-Hochschule Fristen?
Frist und Form des Antrags auf Immatrikulation (1) Die Immatrikulation ist jeweils für das Wintersemester bis zum 15. August und für das Sommerse- mester bis zum 15. Februar bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Ist-Hochschule berufsbegleitend?
Unsere Bachelor- und Master-Studiengänge werden in Vollzeit, Teilzeit und als duales Studium angeboten und sind staatlich anerkannt. Unsere Bachelor- und Master-Studiengänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen.
Ist-Hochschule Kündigungsfrist?
Der Vertragspartner kann den Vertrag mit dem IST über eine Weiterbildung ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
Ist-Hochschule Immatrikulationsbescheinigung?
(3) Das Versagen der Immatrikulation ist der Bewerberin/dem Bewerber mitzuteilen und zu begründen. (1) Die Mitgliedschaft in der IST-Hochschule erlischt mit der Exmatrikulation. Der/Dem Studierenden ist eine Studien- und Exmatrikulationsbescheinigung auszuhändigen oder zu übersenden.
Kann man studienvertrag kündigen?
Grundsätzlich sind Verträge, auch Dauerschuldverhältnisse mit fester Laufzeit, einzuhalten. Eine ordentliche Kündigung ist in den Studienverträgen geregelt. So kann ein Vertrag meist 2 Wochen vor Studienbeginn oder mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Kann ich ein Arbeitsverhältnis schon vor Antritt kündigen?
Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Kündigung vor dem ersten Arbeitstag? Grundsätzlich ist eine Kündigung, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, vor Antritt der Arbeitsstelle möglich. Ist eine Probezeit vereinbart, liegt die gesetzliche Kündigungsfrist bei zwei Wochen.