Ist man als Arbeitnehmer erkrankt?
Generell gilt: ist man als Arbeitnehmer erkrankt, so hat der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art der Erkrankung zulassen. Gerade bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber fragt der Arbeitgeber jedoch häufig höflich nach. Eine Antwort muss man darauf allerdings nicht geben.
Ist ein Mitarbeiter erkrankt?
Ist ein Mitarbeiter erkrankt, so muss er innerhalb von drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Aus dieser wird für dem Arbeitgeber allerdings nicht ersichtlich, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist. Nicht selten werden Arbeitgeber gerade bei häufigen Erkrankungen misstrauischen und bespitzeln deshalb die Mitarbeiter.
Wie muss ein Arbeitnehmer Auskunft geben über seine Krankheiten?
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer weder dem Arbeitgeber noch sein Kolleg*innen Auskunft über seine Krankheiten geben. Er muss dem Arbeitgeber lediglich die Arbeitsunfähigkeit anzeigen und die voraussichtliche Dauer mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitteilen. Das neue Corona-Virus unterliegt aber einer behördlichen Meldepflicht.
Wie beruht diese Frage auf dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Grundsätzlich beruht diese Frage auch auf dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem vertrauten Verhältnis ist es teilweise sogar üblich, dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer nach der Erkrankung fragt. Eine Auskunft muss der Arbeitnehmer jedoch nicht geben.
Was darf der Arbeitgeber über den beruflichen Werdegang verlangen?
Über den beruflichen Werdegang und Qualifikationen darf der Arbeitgeber Auskunft verlangen. Ebenso über Vorbeschäftigungszeiten beim gleichen Unternehmen, um die Möglichkeit einer Befristung beurteilen zu können. Eine Offenbarungspflicht bezüglich einer bestehenden Alkoholabhängigkeit besteht grundsätzlich nicht.