Ist man als Schwangere unkündbar?
Obwohl eine schwangere Arbeitnehmerin grundsätzlich sehr umfassend vom Gesetzgeber geschützt wird, sind Schwangere nicht völlig unkündbar, § 17 Abs. 2 MuSchG. In diesen Fällen steht die Kündigung allerdings niemals mit der Schwangerschaft als solcher, der Entbindung oder der Fehlgeburt in Verbindung.
Wann beginnt Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?
Der Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft. Er besteht während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes (§ 17 Abs. 1 MuSchG).
Warum haben Schwangere Kündigungsschutz?
Auch bis vier Monate nach der Entbindung ist die Mutter vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung geschützt. Sinn der Regelungen ist vor allem, die finanzielle Absicherung der werdenden Mutter zu gewährleisten und sie vor psychischen Belastungen durch den Druck einer Kündigung zu bewahren.
Was passiert wenn man gekündigt wird und schwanger ist?
Auch, wenn eine Arbeitnehmerin erst nach einer Kündigung erfährt, dass sie schwanger ist, gilt grundsätzlich der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Sie muss es nur dem Arbeitgeber mitteilen – aber rechtzeitig!
Wann muss ich Arbeitgeber sagen dass ich schwanger bin?
Wir empfehlen, den Arbeitgeber nach rund 12 Wochen über die Schwangerschaft zu informieren. Also dann, wenn das Risiko einer Fehlgeburt gesunken ist. Passe einen guten Zeitpunkt ab, um den Chef um einen Gesprächstermin zu bitten.
Ist es schlimm in der Probezeit schwanger zu werden?
Schwanger & Arbeitsrecht: Verkürzung der Probezeit Arbeitnehmerinnen, die einen neuen Job antreten und während der vertraglich festgeschriebenen Probezeit schwanger werden, sind durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt – und das bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
Wie lange darf man arbeiten wenn man schwanger ist?
So bist Du als Schwangere und Mutter im Arbeitsleben geschützt. Das Mutterschutzgesetz schützt Dich als berufstätige Mutter vor und nach der Geburt. Die letzten sechs Wochen vor der Entbindung musst Du nicht arbeiten; acht Wochen nach der Entbindung darfst Du nicht arbeiten.