Ist man als studentische Hilfskraft im öffentlichen Dienst?
Der Arbeitsvertrag kommt zwischen der studentischen bzw. wissenschaftlichen Hilfskraft und der jeweiligen Hochschule, vertreten durch deren Kanzler oder Rektor/Präsidenten zustande. Hochschulen sind im Regelfall Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Hilfskraft ist somit im Öffentlichen Dienst beschäftigt.
Hat man als HiWi Urlaub?
Allerdings erhalten studentische Hilfskräfte nicht die im öffentlichen Dienst üblichen sechs Wochen Urlaub im Jahr, häufig wird nur der durch das Bundesurlaubsgesetz garantierte Mindestanspruch von 24 Werktagen gewährt.
Was ist der Mindestlohn für studentische Beschäftigte?
Sofern es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt (Details im verlinkten Artikel) oder um deine Bezahlung als duale*r Student*in, gilt für studentische Beschäftigte praktisch immer der Mindestlohn von 9,60 € / Stunde (brutto, ab Januar 2022: 9,82 €; ab Juli 2022: 10,45 €).
Wie lange darfst du in der Studienzeit Arbeiten?
Wenn du dies häufiger machst, musst du allerdings die 26-Wochen-Regel beachten. Arbeitest du (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, darfst du ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten.
Wie lange darfst du als Werkstudent arbeiten?
Als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest du neben dem Studium in einem Unternehmen. Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Grenze gilt nicht in den Semesterferien. Optimal ist es, wenn deine Aufgaben inhaltlich mit dem Studium zu tun haben.
Wann muss der Arbeitgeber seinen studentischen Mitarbeitern anmelden?
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber seinen studentischen Mitarbeiter deshalb mit der steuerlichen Identifikationsnummer beim Finanzamt anmelden. Grenzen gibt es allerdings bei der Krankenversicherung: Bis zu einem Einkommen von 445 Euro im Monat (Stand 2019) können Werkstudenten ebenfalls kostenfrei familienversichert bleiben.