FAQ

Ist man dazu verpflichtet Mahngebuhren zu zahlen?

Ist man dazu verpflichtet Mahngebühren zu zahlen?

Müssen Sie das wirklich zahlen? Mahnkosten für eine Mahnung – das klingt erst einmal logisch. Aber im Gesetz steht nirgendwo, dass man für Mahnungen generell Gebühren verlangen kann. Um Verzug eintreten zu lassen, muss der Gläubiger, also derjenige, der Geld will, aber normalerweise noch eine Mahnung schicken.

Was tun gegen unberechtigte Mahnung?

Legen Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, indem Sie das beiliegende Formular verwenden und an entsprechender Stelle ein Kreuz setzen. Diesen müssen Sie innerhalb von zwei Wochen an das Gericht zurücksenden. Wichtig ist, dass Ihr Widerspruch innerhalb dieser Frist beim Gericht eingegangen ist.

Was passiert wenn man die Mahngebühr nicht bezahlt?

Erst wenn Sie nach der ersten Mahnung immer noch nicht bezahlt haben, tritt der Verzug ein. Sie müssen dann alle weiteren Kosten tragen, die der andere hat, um seine Forderung einzutreiben. Das können zum Beispiel Gebühren für eine zweite Mahnung oder einen Anwalt beziehungsweise ein Inkassobüro sein.

Ist eine Mahnung Pflicht?

Es gibt keine Pflicht, dreimal zu mahnen. Geschäftskunden geraten sogar ganz ohne Mahnung in Verzug – laut Gesetz spätestens dann, wenn sie 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht bezahlt haben. Gegen Schuldner, die in Verzug geraten sind, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Was tun gegen Mahnung?

Möglicherweise haben Sie die Rechnung bereits bezahlt, aber der Verkäufer hat das noch nicht bemerkt. Dann ist die Mahnung unberechtigt. In dem Fall widersprechen Sie der Mahnung umgehend schriftlich, spätestens bis zum darin genannten Zahlungsziel. Dafür gibt es keine bestimmten Vorgaben.

Kann man einer Rechnung widersprechen?

Wenn Sie die Rechnung einfach nicht bezahlen, setzt der Rechnungssteller Sie in Verzug. Sie müssen dann mit Mahnungen oder Inkassoforderungen rechnen. Widersprechen Sie daher jeder fehlerhaften Forderung, damit diese offiziell als bestritten gilt.

Wie hoch dürfen Mahngebühren bei der ersten Mahnung sein?

Laut der aktuellen Rechtsprechung gilt bei Privatkunden eine Mahngebühr von etwa zwei bis fünf Euro als angemessen. Diese erhöht sich mit der jeweils höheren Mahnstufe. Wird der Kunde erst mit der ersten Mahnung in Zahlungsverzug gesetzt, so dürfen Mahngebühren erst ab der nächsten Mahnung erhoben werden.

Wie hoch darf die erste Mahngebühr sein?

Klare gesetzliche Regelungen über die Höhe der Mahngebühren gibt es nicht: Üblich sind Gebühren von 2,50 Euro bis zu 5 Euro pro Mahnung. Falls Ihnen nachweislich höhere Kosten entstanden sind, dürfen Sie auch die in Rechnung stellen.

Was ist die Rechnung für die in Anspruch genommene Gastronomie?

Die Bezahlung der Rechnung für die in Anspruch genommenen Gastronomieleistungen ist dabei die Hauptpflicht des Gastes. Bezahlt der Gast seine Rechnung nicht, so liegt eine Pflichtverletzung vor.

Wer begibt sich als Gast in ein Gastronomiebetrieb?

Wer sich als Gast in ein Gastronomiebetrieb begibt, der schließt zumindest durch konkludentes Handeln einen sog. Bewirtungsvertrag mit dem Wirt bzw. Gastronomiebetrieb ab. Die Bezahlung der Rechnung für die in Anspruch genommenen Gastronomieleistungen ist dabei die Hauptpflicht des Gastes.

Hat der Gast seine Rechnung nicht bezahlt?

Bezahlt der Gast seine Rechnung nicht, so liegt eine Pflichtverletzung vor. Diese hat in aller Regel neben dem noch bestehenden Erfüllungsanspruch auch einen Schadensersatzanspruch des Wirtes aus § 280 Absatz 1 BGB zur Folge, welcher z.B. die Anwalts- und Gerichtskosten für die Verfolgung des Anspruchs beinhalten kann.

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