Ist Rente Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Renten, die in voller Höhe als „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ steuerpflichtig sind. Dies betrifft beamtenrechtliche Pensionen, Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder aus Unterstützungskasse sowie entsprechende Hinterbliebenenbezüge. Diese Renten brauchen Sie nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Wie wird Rente und Gehalt versteuert?
Gesetzliche Renten werden nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Pensionen der Beamten sind mit dem Versorgungsfreibetrag, der bis 2040 jährlich auf Null Euro sinkt, begünstigt. Ein Beschäftigter dagegen muss nach Erreichen des Rentenalters, sein Arbeitslohn weiterhin voll versteuern.
Was für Abzüge habe ich als Rentner mit Arbeit?
Für eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Job) muss der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15% zur Renten- und 13% zur Krankenversicherung zahlen. Bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt beträgt der Pauschalbeitrag 5% zur Renten- und 5% zur Krankenversicherung.
Ist die Steuererklärung immer noch nicht abgegeben?
Wer seine Steuererklärung trotz gegebenenfalls mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht abgibt, der bekommt ein Zwangsgeld angedroht. Sollte man dann wieder nicht tätig werden, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest. Allerspätestens jetzt sollte man seiner Pflicht nachkommen und die Steuerunterlagen einreichen.
Was kann das Finanzamt für die Einkommensteuererklärung 2016 einschätzen?
Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt eine verspätete Abgabe der Steuererklärung sogar als strafrechtlich bedeutend einschätzen. Abgabestichtag für die Einkommensteuererklärung 2016 war in der Regel der 31.
Ist die Steuererklärung fristgerecht nachholt?
Erfolgreich wird diese aber wahrscheinlich nur sein, wenn man die Einreichung einer vollständig ausgefüllten Formulare fristgerecht nachholt. Fest steht damit: Wer keine Steuererklärung macht, kommt am Ende doch nicht darum herum oder er hat wahrscheinlich eine Menge Ärger mit dem Steueramt am Hals. Lösung ist das keine.
Was ist die Abgabepflicht zur Steuererklärung?
Für große Teile der Bevölkerung besteht eine Abgabepflicht zur Steuererklärung. Betroffen sind zum Beispiel Rentner, wenn die gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Dieser beträgt für 2016 bei Ledigen 8.652 Euro.