Ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz massgebend?
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist das subjektive Empfinden der betroffenen Person massgebend. Es kommt somit nicht darauf an, was die Gegenseite mit ihrem Verhalten bezweckt – ob sie also tatsächlich ein sexuelles Entgegenkommen erreichen möchte oder sie ihr Verhalten mit Humor oder echter Zuneigung rechtfertigt.
Ist es bereits zu Belästigungen gekommen?
Ist es allerdings bereits zu Belästigungen gekommen, müssen die Arbeitgeber handeln. Für die oben erwähnten Beispielfälle wären als Massnahmen denkbar: Der Kollege von Eva Zeller wird von der Arbeitgeberin verwarnt; sie dulde kein sexualisiertes Betriebsklima. Zudem wird ihm die fristlose Kündigung Fristlose Kündigung «Raus, aber sofort!»
Was ist eine Belästigung?
Belästigung: Wenn Personen durch lästiges Anrufen/SMS-Zusenden belästigt werden (zum Beispiel ehemalige Parnter) oder wenn jemand einer Person nachstellt und dadurch ihre Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt.
Was sind die belästigenden?
Es sind die Belästigenden, die eine Grenze überschritten haben – sei es mit Worten, mit Gesten oder mit Berührungen.
Was sind mögliche Folgen von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz?
Mögliche kurzfristige Folgen von sexuellen Übergriffen auf der Arbeit sind die folgenden: Hilflosigkeit; Ekel; Schlaflosigkeit; Schuld; Ärger; Magenprobleme; Scham; Angst; Auf längere Sicht kann eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz die folgenden Auswirkungen für die Betroffenen bedeuten: Konzentrationsschwierigkeiten; Panikattacken
Wie kommt der Verdacht einer sexuellen Belästigung auf?
Der Verdacht einer sexuellen Belästigung kommt bei Fahrlehrern häufig auf. Es steht zumeist die Aussage des Fahrschülers gegen die Aussage des Fahrlehrers. In der Schule oder in Sportvereinen kann es zu sexuellen Belästigungen kommen. Denkbar ist etwa der unnötige Körperkontakt im Rahmen des Unterrichts durch einen Lehrer.
Wie können Betroffene sich über die sexuelle Belästigung beschweren?
Beschwerderecht nach § 13 AGG: Betroffene können sich bei einer Beschwerdestelle bzw. dem Betriebsrat im Unternehmen (falls vorhanden) über die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beschweren.