Ist überbrückungshilfe das gleiche wie Soforthilfe?
Der Nachfolger der Soforthilfe war die Überbrückungshilfe I. Hierbei handelte es sich um Zuschüsse für betriebliche Kosten im Förderzeitraum von Juni bis Ende August. Baden-Württemberg, Thüringen und NRW gingen von Beginn an einen Sonderweg und gewährten auch einen Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige.
Was wird auf die Überbrückungshilfe angerechnet?
Eine Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe II schließt die Inanspruchnahme der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe nicht aus. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für den selben Leistungszeitraum werden jedoch auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet.
Wer bekommt Überbrückungshilfe Corona?
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Voraussetzung für einen Antrag ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
Ist die Vergütung und die Auslagen festgesetzt?
Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt. (1) Die Vergütung und die Auslagen werden auf Antrag des Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht festgesetzt.
Was ist eine Vergütung?
Vergüten (Metallbearbeitung) Vergütung beschreibt die kombinierte Wärmebehandlung von Metallen, bestehend aus Härten und anschließendem Anlassen. Im Allgemeinen ist hierbei der Werkstoff Stahl gemeint, jedoch auch bei Nichteisenmetallen wie Titanlegierungen ist diese Art von thermischer Gefügebildung und -änderung üblich.
Wie sind die Anträge einzubringen?
Die Anträge sind schriftlich mittels untenstehenden Formularen bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen. Mit dem Antrag sind zumindest folgende Nachweise vorzulegen: bei Anwendung des § 21 BUAG: Zuschlagsverrechnungsliste für diesen Zeitraum
Was ist der Mehrbetrag der Vergütung auf diese Gegenstände?
Der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, darf jedoch 50 vom Hundert des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten ihrer Feststellung in die Masse geflossen ist. Im übrigen werden die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als aus ihnen der Masse ein Überschuß zusteht.