Ist Übernachtung Arbeitszeit?
Die Reisezeit selbst ist nicht die Hauptleistung, sondern das Arbeiten vor Ort am Dienstort. Deshalb ist diese Arbeit vor Ort als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG einzuordnen. So sind die Übernachtung in einem Hotel vor Ort oder das Abendessen nach einer auswärtigen Besprechung keine Arbeitszeit.
Wie viel Stunden bei Dienstreise?
Arbeitszeit und Freizeit vor Ort Der Arbeitnehmer sollte während der Dienstreise die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmen sind 10 Stunden möglich, doch müssen Pausenzeiten eingeräumt werden. Nach Arbeitsende muss der Arbeitnehmer mindestens 11 Stunden Ruhe haben.
Welche Reisezeiten sind vom Arbeitgeber zu vergüten?
Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.
Wie kann die Vergütung von Reisezeiten geregelt werden?
So kann die Vergütung von Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßig geschuldeten Arbeitszeit anfallen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individualvertraglich abweichend geregelt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsverträge in der Regel formularmäßig verwendet werden.
Was ist die Vergütungspflicht von Reisezeiten?
Die Frage nach der Vergütungspflicht von Reisezeiten beantworten die Richter in ihrer Entscheidung jedoch wie folgt: Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.
Wie darf die tägliche Arbeitszeit überschritten werden?
Nach dem ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit i.d.R. acht Stunden nicht überschreiten. Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit abzüglich der Pausen. Ausnahmen von bis zu 10 Stunden sind möglich. Dann dürfen innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.