Ist überstundenzuschlag gesetzlich?
In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Regelungen bezüglich der Zuschläge für geleistete Überstunden. Eine Ausnahme macht das ArbZG für Nachtarbeit.
Wie werden die Überstunden bezahlt?
„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehaltes gesondert bezahlt.
Welche Regelungen gibt es für den Überstundenzuschlag?
Es gibt einen Tarifvertrag, der Regelungen zum Überstundenzuschlag enthält (wie zum Beispiel der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ). Es gibt eine Betriebsvereinbarung, die festlegt, dass Überstundenzuschläge zu zahlen sind. Im Arbeitsvertrag ist ein Anspruch auf Überstundenzuschlag fixiert.
Ist der Überstundenzuschlag gesetzlich verankert?
Einen Überstundenzuschlag, der gesetzlich verankert ist, gibt es nicht. Dies wurde mitunter durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bekräftigt (Aktenzeichen: Az. 5 AZR 362/16). Ansprüche dieser Art können jedoch im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein.
Ist der Überstundenzuschlag frei verhandelbar?
Auch die Richter am Bundesarbeitsgericht haben bestätigt, dass der Überstundenzuschlag eine frei verhandelbare Leistung ist. Sie erklärten in einem Urteil (5 AZR 362/16), dass sich aus den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes kein Anspruch darauf ergebe. In welchen Fällen haben Mitarbeiter Anspruch auf einen Überstundenzuschlag?
Ist ein Anspruch auf Überstundenzuschlag fixiert?
Im Arbeitsvertrag ist ein Anspruch auf Überstundenzuschlag fixiert. Es liegt eine sogenannte betriebliche Übung vor: Wenn der Arbeitgeber bereits wiederholt Überstundenzuschläge gezahlt hat, kann der Mitarbeiter davon ausgehen, dass er diese Leistung auch in Zukunft erhält.