Ist Übernachten im Garten erlaubt?
Während der Ferien oder an den Wochenenden ist es erlaubt, in seinem Kleingarten zu übernachten. Allerdings darf die Laube keinen dauerhaften Wohncharakter haben. Das würde der kleingärtnerischen Nutzung widersprechen. Ist ein Garten kleiner als 200 Quadratmeter, ist oft nur eine Laube bis 18 Quadratmeter gestattet.
Warum darf ich nicht im Garten wohnen?
Der Grundgedanke eines Schrebergartens liegt nicht im dauerhaften Wohnen, daher sind die Flächen auch nicht als Wohnflächen ausgeschrieben. Es handelt sich um reine Nutzungsflächen. Aus diesem Grund dürfen Sie das Gartenhaus oder die Laube in Ihrem Schrebergarten auch nicht vermieten.
Wie lange darf ich in einem Ferienhaus wohnen?
Wie lange Sie in Ihrem Haus wohnen dürfen, bis es zu dieser Einschätzung kommt, ist regional verschieden. Die „ortsübliche Vermietungszeit“ ist dabei der Richtwert, von dem Sie nicht mehr als 25 Prozent abweichen sollten.
Was darf auf einem freizeitgrundstück gebaut werden?
Eigentlich sind hier nur Bauten, die der Land- oder Forstwirtschaft dienen, erlaubt – ja, sogar das Abstellen eines Bauwagen als Gartenhaus kann untersagt werden! Klar definiert sind Freizeitgrundstücke (Erholungsgrundstücke) allerdings nicht.
Kann man auf einem freizeitgrundstück bauen?
Eigentümer dürfen auf einem Grundstück demnach nur ein Ferienhaus errichten, wenn a.) Die Baunutzungsverordnung die Fläche als Freizeitgrundstück vorsieht und b.) Sollte die Bebauung erlaubt sein, gilt es darauf zu achten, dass das Ferienhaus den Vorgaben hinsichtlich Größe und Form im Bebauungsplan entspricht.
Wie groß darf ich im Garten bauen?
In Nordrhein-Westfalen liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (BauO NRW) bei 30 Kubikmeter Rauminhalt. Ein Haus mit einer Fläche von 5 mal 2 Meter und einer Höhe von 3 Meter kommt auf diese 30 Kubikmeter. In der Regel sind Gartenhäuser bis zu 2,50 Meter bzw. maximal 3 Meter hoch und genehmigungsfrei.