Kann Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne Grund kündigen?
Arbeitgeber brauchen für eine ordentliche Kündigung nur dann einen Grund, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, sie also mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Will Dein Arbeitgeber Dir kündigen, muss er das mit einem unterschriebenen Brief tun.
Kann der Chef mich einfach kündigen?
Laut dem KSchG sind betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen möglich. Behält er dasselbe Fehlverhalten jedoch bei, darf der Chef kündigen. Es gilt somit: Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist unwirksam.
Was sind Kündigungsgründe im Verhalten des Arbeitnehmers?
Kündigungsgründe im Verhalten des Arbeitnehmers: die verhaltensbedingte Kündigung. Anders als die betriebsbedingte Kündigung sind die Gründe einer verhaltensbedingten Kündigung stets in der Sphäre des Arbeitnehmers zu finden.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Die betriebsbedingte Kündigung ist die einzige Kündigung, bei der die Gründe in die Sphäre des Arbeitgebers fallen. Die Kündigung wird in diesen Fällen durch den Grundsatz der freien unternehmerischen Entscheidung erleichtert, die Dreh- und Angelpunkt für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung ist.
Was ist aus Arbeitgebersicht zu beachten bei der Kündigung?
Zu beachten ist aus Arbeitgebersicht zudem, dass auf die Darlegung der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben stets verzichtet werden sollte. Nur auf Verlangen des Arbeitnehmers sollten diese nachgereicht werden. Die Wirksamkeit der Kündigung wird durch das Weglassen der Kündigungsgründe nicht berührt.
Ist das Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz aufgeführt?
Fällt das Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz im Sinne des KSchG, ist es notwendig, dass ein im KSchG aufgeführter Grund vorliegt, um die Wirksamkeit der Kündigung annehmen zu können. Dabei stellen betriebliche Gründe die Hauptmotivation für eine Kündigung durch den Arbeitgeber dar.