Kann Arbeitgeber Elternzeit bestimmen?

Kann Arbeitgeber Elternzeit bestimmen?

„Nein“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. Denn die Elternzeit wird nicht vom Arbeitgeber festgelegt. Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein Schreiben an den Arbeitgeber richten, in dem er die geplante Elternzeit verlangt und den Zeitraum dafür festlegt.

Kann der Arbeitgeber die Elternzeit verschieben?

Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn müsst ihr Elternzeit beantragen und Eurem Arbeitgeber mitteilen, dass ihr in Elternzeit gehen wollt. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hat man die Sieben-Wochen-Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.

Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?

Lehnt der Arbeitgeber es ab, Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit zu beschäftigen, können diese auf Zustimmung klagen.

Kann der Arbeitgeber Verlängerung der Elternzeit ablehnen?

Der Arbeitgeber kann keine dringenden betrieblichen Gründe geltend machen, die Ihrem Antrag entgegenstehen. Einen solchen Grund stellt vor allem eine personelle Unterbesetzung dar: Wenn Ihr Arbeitgeber also zwingend auf Ihre Arbeitskraft angewiesen ist, kann er den Antrag auf Verlängerung der Elternzeit ablehnen.

Kann Elternzeit nachträglich verlängert werden?

Dies ist möglich, wenn Sie geplant hatten, dass der andere Elternteil nach Ihnen in Elternzeit geht, um Ihr Kind zu betreuen – aber dies aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist. Der Antrag für die Verlängerung Ihrer Elternzeit muss bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden.

Wie verlängere ich die Elternzeit?

Hast du dich entschieden und möchtest deine Elternzeit verlängern, dann reiche den Antrag auf Verlängerung bei deinem Arbeitgeber ein. Beachte dabei die Frist: Der Antrag muss mindestens sieben Wochen vor dem Ablauf der ersten Elternzeit vorliegen. Du kannst ein formloses Schreiben verfassen.

Bis wann kann man das 3 Jahr Elternzeit nehmen?

Einen Teil Ihrer Elternzeit können Sie auch nehmen, wenn Ihr Kind schon mindestens 3 Jahre, aber noch keine 8 Jahre alt ist – also in dem Zeitraum ab dem 3. Geburtstag bis einschließlich zum Tag vor dem 8. Geburtstag. Sobald Ihr Kind 8 Jahre alt ist, ist keine Elternzeit mehr möglich.

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