Kann Arbeitgeber Zeitausgleich anordnen?
Im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer kann jedoch der gänzliche oder teilweise Konsum in Form von Zeitausgleich festgelegt werden; allerdings kann dies weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer einseitig anordnen. Bei mangelndem Beschäftigungsbedarf sollten Überstunden oder Mehrarbeit nur ausnahmsweise entstehen.
Ist der Betriebsrat auch für AT Mitarbeiter zuständig?
Zuständigkeiten des Betriebsrats Für die Arbeitnehmergruppe der AT-Angestellten ist das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden (BAG v. 28.9.1994 – 1 AZR 870/93). Deren kollektiven Interessen gegenüber dem Arbeitgeber werden daher uneingeschränkt vom Betriebsrat wahrgenommen.
Kann der Arbeitgeber die unbezahlten Überstunden nicht angeordnet haben?
Auch, wenn der Arbeitgeber die unbezahlten Überstunden nicht angeordnet hat, muss er sie möglicherweise bezahlen, wenn er diese „ geduldet “ hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern. Eine Altenpflegerin hatte innerhalb eines Jahres ungefähr 152 unbezahlte Überstunden gemacht.
Wie kann der Arbeitgeber die Überstunden regulieren?
Tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber die Überstunden regulieren. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht unendlich Überstunden machen können – selbst wenn dies im rechtlichen Rahmen wäre. Genehmigt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, so haben Sie hinterher auch keinen Anspruch auf deren Auszahlung.
Hat der Arbeitgeber die Überstunden nicht kompensiert?
Werden die Überstunden nicht kompensiert, so hat der Arbeitgeber die Überstunden „zum Normallohn plus Zuschlag von mindestens einem Viertel“ zu bezahlen. Mit anderen Worten: Die Auszahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Verhältnis 1:1,25.
Kann der Arbeitgeber rechtswidrig unbezahlte Überstunden verlangen?
Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig unbezahlte Überstunden verlangt, dann hat dies nicht zwangsläufig zur Folge, dass er diese nachträglich bezahlen muss. Dies vielmehr nur dann so, wenn der Arbeitnehmer eine Vergütungserwartung hinsichtlich der Mehrarbeit haben durfte.