Kann das Gericht einen Antrag auf Versäumnisurteil erlassen?
Erscheint eine Partei nicht oder stellt sie keinen Antrag, kann das Gericht auf Antrag der anderen Partei ein Versäumnisurteil erlassen (§§ 330 ff. ZPO). Wurden schon in einer vorherigen Verhandlung Anträge gestellt, kann eine Entscheidung nach Lage der Akten beantragt werden (§ 331a ZPO).
Wie kann das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen?
Einen entsprechenden Beweisbeschluss kan das Gericht schon vor der mündlichen Verhandlung erlassen (§ 358a ZPO). Es kann sinnvoll sein, eine solche Vorgehensweise anzuregen, um das Verfahren zu beschleunigen. Neben Zeugen kann das Gericht auch Kläger und Beklagten persönlich anhören.
Wie erfolgt die Antragstellung bei der Klageabweisung?
Die Antragstellung erfolgt häufig durch Bezugnahme auf den im Schriftsatz vorformulierten Antrag (§ 137 Abs. 3 ZPO): Der Kläger stellt in der Regel den Antrag aus der Klageschrift, der Beklagte beantragt meistens Klageabweisung. Üblicherweise diktiert der Richter diese Anträge routinemäßig ins Protokoll, ohne dass die Parteien etwas sagen.
Ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung notwendig?
Einen Antrag gibt es nicht. Zu einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung kommt es regelmäßig nur, wenn der vermeintlich biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennt. Darüber hinaus ist nach § 1600d BGB eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung immer dann notwendig, wenn nach den § 1592, § 1593 kein Vater zu finden ist:
Ist es sinnvoll auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten?
In manchen Fällen ist es sinnvoll, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten. Dies gilt insbesondere, wenn keine Beweisaufnahme erforderlich ist. § 128 Abs. 2 ZPO eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, bei Einverständnis von Kläger und Beklagtem auf die sonst vorgeschriebene mündliche Verhandlung zu verzichten.
Was ist der Nachteil des schriftlichen Verfahrens gegenüber der mündlichen Verhandlung?
Nachteil des schriftlichen Verfahrens gegenüber der Möglichkeit des Verhandeln ist aber, daß hier nicht mehr die Unmittelbarkeit, welche die mündliche Verhandlung bieten würde, sowohl für das Gericht als auch für die Prozessparteien selber gegeben ist.
Wann gibt es in der ersten Instanz eine mündliche Verhandlung?
Im Zivilprozess gibt es jeweils zu Beginn des Klageverfahrens der ersten Instanz die Möglichkeit der Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens. Es soll der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung dienen.