Kann das Gericht Zwangsmassnahmen zur Herausgabe des Kindes anordnen?

Kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes anordnen?

Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anordnen. Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung und zum gewaltsamen Eingreifen der Polizei führen.

Kann das Gericht eine Vollstreckung einer Kindesherausgabe anordnen?

Vollstreckung einer Kindesherausgabe Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anordnen. Das kann bis zur Wohnungsdurchsuchung und zum gewaltsamen Eingreifen der Polizei führen.

Wie kann das Gericht in Kindschaftsverfahren anordnen?

Gemäß § 163 Abs. 2 FamFG kann das Gericht in Kindschaftsverfahren anordnen, dass der Sachverständige im Rahmen der Begutachtung auf die Herstellung des Einvernehmens hinwirken soll. Zur Vermeidung von Verzögerungen setzt das Gericht dem Gutachter eine Frist, innerhalb derer er das Gutachten einzureichen hat (§ 163 Abs.1 FamFG).

Wie kann das Familiengericht eine einstweilige Anordnung treffen?

Das Familiengericht kann in Sorgerechtsverfahren eine einstweilige Anordnung treffen, wenn zum Schutz des Kindes unverzügliches Einschreiten dringend geboten ist. Außerdem kommen einstweilige Anordnungen auf Kindesherausgabe in Betracht.

Was darf das Gericht von der Anhörung des Kindes absehen?

Ausnahmsweise darf das Gericht von der Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen absehen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Anhörung des Kindes zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit führen würde. Anmerkung: zur Entscheidung, Andreas Frank, in: FF 2019, 83

Ist die einstweilige Anordnung zulässig?

Wenn durch die einstweilige Anordnung die Herausgabe des Kindes an einen Elternteil angeordnet wird, ist die Beschwerde zulässig. Kommt der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen zur Herausgabe des Kindes an den zuständigen Gerichtsvollzieher anordnen.

Warum muss das Gericht die Eltern und das Jugendamt hören?

Das Gericht muss stets die Eltern und das Jugendamt hören und in den meisten Fällen auch das Kind. Von dieser Anhörung kann nur aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden. Dies dient nicht nur dem Recht der Betroffenen, sondern ermöglicht es dem Gericht, sich einen persönlichen Eindruck von den Beteiligten zu verschaffen.

Wie kann man von der persönlichen Anhörung vor Gericht abgesehen werden?

Gemäß § 159 Abs. 3 S. 1 FamFG kann aus schwerwiegenden Gründen von der persönlichen Anhörung des Kindes abgesehen werden. Eine mögliche psychische Belastung des Kindes durch die Anhörung vor Gericht ist nach dem Diktum des BGH gegen Vorteile, die diese Art der Sachaufklärung bietet, abzuwägen.

Was ist das Umgangsrecht des Kindes?

Das Umgangsrecht diene dazu, die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten aufrecht zu erhalten, dem Liebesbedürfnis sowohl des Kindes als auch des Umgangsberechtigten Rechnung zu tragen. Gemäß § 159 Abs. 3 S. 1 FamFG kann aus schwerwiegenden Gründen von der persönlichen Anhörung des Kindes abgesehen werden.

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Wie müssen sie die Angaben für jedes Kind einreichen?

Tragen Sie hier Ihren Vor- und Nachnamen sowie ihre Steuernummer sein. Vermerken Sie auch die laufende Nummer der Anlage, wenn Sie mehrere Formulare zur „Anlage Kind“ einreichen. Hier müssen die Angaben für jedes Kind einzeln ausgefüllt werden, die steuerlich berücksichtigt werden sollen.

Wie ist der Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu regeln?

Trennen sich die Eltern, ist der Umgang mit den gemeinsamen Kindern für den Elternteil zu regeln, bei dem die Kinder nicht wohnen. Konkrete Vorgaben macht das Gesetz hier nicht. Entscheidend ist das Wohl des  Kindes.

Wie darf der sorgeberechtigte Elternteil mit den Kindern wegziehen?

Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, ist nicht verpflichtet, am  ehemaligen Familienwohnsitz oder in dessen Nähe zu bleiben, um die Umgangskontakte zu erleichtern. Vielmehr darf er mit den Kindern wegziehen, grundsätzlich  auch in ein anderes Bundesland oder ins Ausland (OLG Hamburg vom 23.8.02 – 7 UF 66/02).

Wie kann die KESB die Kindeswohlgefährdung anordnen?

In schweren Fällen der Kindeswohlgefährdung kann die KESB respektive das Gericht – wenn die übrigen Massnahmen die Gefährdung nicht abwenden konnten – als letztes Mittel auch einen Entzug der elterlichen Sorge anordnen. Das Recht auf persönlichen Verkehr besteht jedoch unabhängig davon.

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