Kann das Jugendamt den Umgang mit den Grosseltern verbieten?

Kann das Jugendamt den Umgang mit den Großeltern verbieten?

Ja, stellt das Jugendamt fest, dass der Kontakt zu den Großeltern im Sinne des Kindes ist und die Erziehung der Eltern berücksichtigt wird, kann das Umgangsrecht eingeklagt werden. Kann ich den Umgang mit den Großeltern verbieten? Eltern haben das Recht den Großeltern den Umgang zu verbieten, wenn das Kindeswohl durch diesen gefährdet wird.

Kann ich Großeltern das Umgangsrecht verweigern?

Außerdem kann Großeltern das Umgangsrecht verweigert bleiben, wenn zu befürchten sei, dass sie die Erziehung der Eltern untergraben oder missachten (BGH, 12.07.2017, Az. XII ZB 350/16). Allgemeingültige Kontaktregelungen zwischen Kindern und ihren Großeltern gibt es nicht.

Ist der Umgang mit den Großeltern verwehrt?

Wird den Großeltern der Umgang mit den Enkelkindern durch die Eltern verwehrt, können sie zur Klage greifen und das Umgangsrecht gerichtlich erwirken. Hierbei prüft das Familiengericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zunächst, ob der Kontakt zu den Großeltern im Sinne des Kindes ist (vgl. § 1626 Abs. 3 BGB).

Welche Vorlagen gibt es für die Großeltern?

Seitens des Gesetzgebers gibt es hierbei keine genauen Vorlagen. Allerdings können Großeltern ihr Recht auf Umgang bei Gericht durchsetzen, wenn ihnen der Kontakt zu ihren Enkeln verweigert wird. Das Familiengericht kann dann im Streitfall eine Lösung finden und die Häufigkeit der Treffen festlegen.

https://www.youtube.com/watch?v=Z_lJpchYvwo

Wie kann ich den Umgang mit den Großeltern einklagen?

Umgangsrecht einklagen Wird den Großeltern der Umgang mit den Enkelkindern durch die Eltern verwehrt, können sie zur Klage greifen und das Umgangsrecht gerichtlich erwirken. Hierbei prüft das Familiengericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zunächst, ob der Kontakt zu den Großeltern im Sinne des Kindes ist (vgl. § 1626 Abs. 3 BGB).

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