Kann das Ordnungsamt mich festhalten?
in Nordrhein-Westfalen erlaubt, Personalien zu erheben und zu kontrollieren. In vielen anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. Abgesehen davon lässt sich jedoch festhalten, dass das Ordnungsamt grundsätzlich keine Zwangsmaßnahmen ergreifen kann, um Ihre Aufgaben durchzusetzen.
Bin ich dem Ordnungsamt gegenüber Ausweispflichtig?
Personalausweis oder Reisepass müssen im Allgemeinen nur gegenüber staatlichen Behörden vorgezeigt werden, etwa gegenüber der Polizei, dem Zoll oder dem Ordnungsamt. Jeder Deutsche ab 16 Jahren muss einen Personalausweis besitzen. Es besteht jedoch keine Pflicht, ihn mit sich zu führen.
Wer darf den Personalausweis einbehalten?
Seit November 2010 ist es nicht mehr erlaubt, den Ausweis als Pfand zu hinterlegen oder von Dritten dazu aufgefordert zu werden. Der Inhaber des Ausweises hat ein Gewahrsam über den Ausweis und dieses darf er nicht aufgeben.
Wird der alte Personalausweis eingezogen?
Der bisherige Ausweis wird bei der Aushändigung des vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweises eingezogen.
Ist ein vorläufiger Personalausweis ein gültiger Personalausweis?
Benötigt man umgehend einen Personalausweis, kann bis zur Ausstellung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Personalausweis mit einer neuen Seriennummer erstellt.
Was braucht man für einen vorläufigen Ausweis?
Was benötigen Sie?
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild.
- Ihren alten Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass.
- zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) dringend empfohlen.
Wie teuer ist der vorläufige Ausweis?
Gebühren und Gültigkeit
| Ausstellung von Personalausweisen | |
|---|---|
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
| Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
| Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) |
Wie lange dauert es bis der vorläufige Personalausweis fertig ist?
3 bis 6 Wochen. Diese Dauer lässt sich leider nicht verkürzen – einen Express-Personalausweis als Pendant zum Express-Reisepass gibt es leider nicht. In besonderen Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.