Kann der Antrag zuruckgezogen werden?

Kann der Antrag zurückgezogen werden?

Der Antrag kann an sich nicht zurückgezogen werden, es kann aber „Erledigung“ der Sache angezeigt werden. Da ist jeder froh drum, denn alle bekommen vollen Lohn. Ich verfolge die Sache „Umgang mit einem leiblichen, minderjährigen Berechtigten“ wegen Erledigung nicht weiter.

Was ist die Zulässigkeit der Zurückziehung eines Antrags?

Zurückziehung eines Antrags. Gemäß § 13 Abs. 7 AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, können Anbringen in jeder Lage des Verfahrens zurückgezogen werden. Entscheidend für die Zulässigkeit der Zurückziehung ist allein, ob ein Antrag noch unerledigt ist und daher zurückgezogen werden kann.

Ist der Auftrag an den Gerichtsvollzieher geregelt?

Auftrag an den Gerichtsvollzieher: Bei einer Zwangsvollstreckung ist der Ablauf genau geregelt. Kann ein Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen, können Gläubiger ihre Forderungen mittels einer Zwangsvollstreckung durchsetzen. Dabei können der Lohn, das Konto oder Sachen des Schuldners gepfändet werden.

Kann der Betroffene einen eingelegten Einspruch zurückziehen?

Möchte der Betroffene einen eingelegten Einspruch zurückziehen, muss er dabei im Prinzip nur zwei Dinge beachten: 1.) Die Rücknahme des Einspruchs muss schriftlich erfolgen. Der Betroffene kann also nicht bei der Behörde anrufen oder in einem persönlichen Gespräch erklären, dass er seinen Einspruch nicht aufrechterhalten möchte.

Wie kann ich den Antrag auf Scheidung zurückziehen?

Nur, wer den Antrag auf Scheidung einbrachte, kann ihn auch zurückziehen. Der Antragsgegner kann den nicht durch ihn in Auftrag gegebenen Scheidungsantrag also nicht zurücknehmen. Dabei ist es unerheblich, ob der Antragsgegner der Scheidung zustimmt oder nicht.

Wie bleibt der Antrag auf Rücknahme der Scheidung bestehen?

Da es sich auch bei dem Antrag auf Rücknahme der Scheidung um einen rechtgültigen Antrag an das zuständige Gericht handelt, bleibt der Anwaltszwang für den Antragsteller bestehen. Beachten Sie: Ein einmal zurückgenommener Antrag auf Ehescheidung kann nicht wieder in Kraft gesetzt werden.

Wie kann der Betroffene seinen Widerspruch wieder zurückziehen?

Möglicherweise überlegt er es sich auch anders und beschließt, seinen Widerspruch nicht aufrechtzuerhalten. In diesem Fall kann er seinen Widerspruch wieder zurücknehmen. Denn so wie der Betroffene Widerspruch einlegen kann, kann er den Widerspruch auch zurückziehen. Eine Begründung für die Rücknahme ist nicht notwendig.

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