Kann der Arbeitgeber auch Sonntagsarbeit anordnen?

Kann der Arbeitgeber auch Sonntagsarbeit anordnen?

Generell ist Sonntagsarbeit per Gesetz streng reglementiert. Es gilt der Grundsatz: Wenn die Arbeit auch an einem anderen Tag erledigt werden kann, darf der Arbeitgeber keine Sonntagsarbeit anordnen. Wer sonntags arbeitet, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Lohnzuschläge.

Kann der Arbeitgeber 6 Tage Woche anordnen?

Wie bereits oben ausgeführt, findet das aus § 106 GewO folgende Weisungsrecht des Arbeitgebers seine Grenzen innerhalb der Regelungen im Arbeitsvertrag. Einseitig könnte Ihr Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit von einer 5 Tage-Woche auf eine 6 Tage-Woche nur durch eine sog. Änderungskündigung gem. § 2 KSchG ändern.

Was sind die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Arbeit an einem Sonntag?

Gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Arbeit an einem Sonntag lassen sich dem sogenannten Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entnehmen, beginnend mit § 9 zur “Sonn- und Feiertagsruhe”. Dieser verbietet prinzipiell die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen.

Ist der Gesetzgeber für die Arbeit am Sonntag zu zahlen?

Tatsächlich sorgt der Gesetzgeber nicht dafür, dass bei der Arbeit an einem Sonntag grundsätzlich ein Zuschlag zu zahlen ist. Gesetzliche Zuschläge gelten ausschließlich für Nachtarbeit. Doch das bedeutet nicht, dass alle Menschen, die Sonntags arbeiten, auf Zuschlag verzichten müssen.

Was sind die Ausnahmen für die Sonntagsarbeit?

Für die Samstagsarbeit ergeben sich diese aus § 16 Abs. 2 Satz 1 JArbSchG, für die Sonntagsarbeit finden Sie die Ausnahmen in § 17 Abs. 2 Satz 1 JArbSchG. Danach ist die Arbeit erlaubt z. B. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,

Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf sonntagszuschlag?

Zuschläge zum Sonntag können Beschäftigten nicht zuletzt durch eine Betriebsvereinbarungversprochen werden. Sonntagsarbeit ist steuerfrei bis zu einer bestimmten Grenze. Die genannten Situationen sind für gewöhnlich die einzigen, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Sonntagszuschlag besitzen.

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