Kann der Arbeitgeber Betriebsrat Seminare ablehnen?
Nein, der Arbeitgeber kann eine vom Betriebsrat ordnungsgemäß beschlossene Schulung nicht einfach ablehnen.
Welche Seminare muss der Betriebsrat besuchen?
Alle neugewählten Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Besonderer Begründungen gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Das Gremium wählt die passende Schulung aus, es folgt ein Betriebsratsbeschluss.
Wer zahlt Seminarkosten Betriebsrat?
2 und § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten über die Schulungsteilnahme zu übernehmen, das heißt: Die Betriebsratsmitglieder sind von der Arbeitspflicht für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen freizustellen. Das Arbeitsentgelt ist fortzuzahlen.
Kann man sich weigern an Schulungen teilnehmen?
„Nein, weder ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Fort- und Weiterbildungen anzubieten, noch kann er sie anordnen. Es sei denn, es gibt eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Was ist notwendig um einen Betriebsrat zu gründen?
Voraussetzungen für Neugründung eines Betriebsrats Im Grunde sind es nur 3 Voraussetzungen: Es muss sich um einen Privatbetrieb handeln. Es darf noch keinen aktiven Betriebsrat geben. Im Betrieb müssen mindestens 5 aktiv wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein (davon 3 auch passiv wahlberechtigt).
Welche Kosten im Zusammenhang mit dem Betriebsrat muss der Arbeitgeber übernehmen?
Der Arbeitgeber kommt für die Kosten der Betriebsratstätigkeit auf. Er muss dem Betriebsrat alle für seine Arbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung stellen (§ 40 BetrVG). Dazu gehören ein Büro mit Computer, Telefon und Internetanschluss, eventuell auch eine Sekretärin.
Was kostet ein Betriebsrat im Jahr?
Neu im Betriebsverfassungsgesetz ist die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben dem Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftsperson zur Verfügung zu stellen hat (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Dies macht 7,99 Euro pro Mitarbeiter und Jahr aus.
Kann ich eine Fortbildung ablehnen?
Strebst du eine berufliche Weiterbildung an und möchtest selbst hierfür die Kosten tragen, darf dir deine Führungskraft dies nicht verweigern – außer es liegen betriebliche Gründe, wie Umstrukturierungen oder Einsparungen, vor. Dein Arbeitgeber kann aber auch die Kosten für deine Weiterbildung übernehmen.