Kann der Arbeitgeber betriebsratsarbeit verbieten?
Das Verbot der Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit richtet sich nicht nur an den Arbeitgeber, sondern an jedermann. Das Verbot richtet sich sogar an den Betriebsrat selbst, der z.B. nicht die Tätigkeit einzelner Betriebsratsmitglieder behindern darf.
Kann sich Betriebsrat strafbar machen?
Nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist jede Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrats und der anderen in der Vorschrift genannten Vertretungsorgane und sonstigen Stellen strafbar.
Was ist erforderliche betriebsratsarbeit?
Zur Betriebsratsarbeit gehören insbesondere die Teilnahme an Betriebsratssitzungen (§§ 29 ff. BetrVG), Teilnahme an Betriebs-, Abteilungs-, Teil- und Betriebsräteversammlungen (§§ 42 ff., 53 BetrVG), Teilnahme an Personalakteneinsicht durch Arbeitnehmer (§ 83 Abs.
Was versteht man unter Störung des Betriebsfriedens?
Ernstlich ist der Betriebsfrieden gestört, wenn im Betrieb eine erhebliche Beunruhigung einer beachtlichen Zahl von Arbeitnehmern erkennbar ist. Der Begriff „Entlassung“ lässt in seiner Bedeutung von Beendigung eines Arbeitsverhältnisses offen, in welcher Form das Arbeitsverhältnis beendet wird.
In welchem Fall Verstößt ein Mitglied des Betriebsrates gegen seine Pflichten gemäß Betriebsverfassungsgesetz?
3 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung vorzunehmen, zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden.
Wie schreibe ich eine Beschwerde an den Betriebsrat?
Beschwerderecht der Arbeitnehmer Eine besondere Form ist für eine solche Beschwerde nicht vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann einen Brief oder eine E-Mail an den Betriebsrat schreiben, er kann sich aber auch einfach mündlich an ein bestimmtes Betriebsratsmitglied wenden.
Wann darf ich betriebsratsarbeit machen?
Das BetrVG geht davon aus, dass die Betriebsratstätigkeit während der persönlichen Arbeitszeit zu erfolgen hat. Lediglich dann, wenn dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist, kann die Betriebsratsarbeit auch außerhalb der persönlichen Arbeitszeit durchgeführt werden (dazu unter Nr. 7).