Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einseitig vorschreiben?
Ja und nein. Nur in eng begrenzten Fällen darf der Chef Mitarbeiter einseitig freistellen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mitarbeiter verdächtigt wird, seine Pflichten erheblich zu verletzten. Ansonsten hat man als Arbeitnehmer ein Recht auf tatsächliche Beschäftigung.
Was kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einseitig alles vorschreiben und was nicht?
Um auf Veränderungen reagieren zu können, benutzt der Arbeitgeber sein Direktions- und Weisungsrecht. Einseitig darf der Arbeitgeber daher ebenso wenig die Arbeitsstunden kürzen oder heraufsetzen, die Arbeitsvergütung kürzen oder den Arbeitnehmer an einen unzumutbaren Arbeitsplatz versetzen.
Wie teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Schaden?
Normalerweise teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Schaden dann zu gleichen Teilen, sprich der Arbeitnehmer muss die Hälfte des Schadens übernehmen. Es kann sich aber auch eine andere Quote ergeben, denn der Verschuldensgrad ist nicht das einzige Kriterium.
Welche Verhältnisse tragen Arbeitgeber und Mitarbeiter zusammen?
In welchem Verhältnis der Schaden zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter aufgeteilt wird, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Zu berücksichtigen sind dabei u.a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trägt der Mitarbeiter im Regelfall den Schaden allein.
Ist der Schaden bei einer betrieblichen Arbeit entstanden?
Ist der Schaden bei einer betrieblichen Arbeit entstanden, gelten die von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln zur Haftungserleichterung. Beispiel: Leichte Fahrlässigkeit – keine Haftung. Hat Ihr Mitarbeiter nur leicht fahrlässig gehandelt, ist er von Ihnen als Arbeitgeber von der Haftung freizustellen.
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.