Kann der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub widerrufen?
Der Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nur streichen, wenn dies mit der Zustimmung des Angestellten geschieht oder ein Notfall vorliegt. Was gilt in diesem Fall als Notfall? Um wegen eines Notfalls Urlaub streichen zu können, muss eine existenzbedrohende Ausnahmesituation im Unternehmen vorliegen.
Kann mir mein Chef nach dem krank meinen Urlaub streichen?
Doch egal, ob man vor dem Urlaub krank wird oder nicht: Bereits erteilter Urlaub kann vom Arbeitgeber nicht wieder gestrichen werden, nur, weil man davor krank war und gefehlt hat. Auch dürfen Arbeitgeber nicht verlangen, dass man vor dem Urlaub und nach der Krankheit nochmal arbeiten kommt.
Kann unbezahlter Urlaub abgelehnt werden?
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Handelt es sich nicht um eine der genannten Ausnahmesituationen, so darf unbezahlter Urlaub oder der Anspruch darauf abgelehnt oder akzeptiert werden. Dies liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Warum muss der Arbeitgeber den Ferienbezug anordnen?
Der Arbeitgeber muss daher den Ferienbezug anordnen, will er exorbitante Ferienguthaben verhindern. Hingegen ist zu beachten, dass der Anspruch auf Ferien nach 5 Jahren verjährt. Dabei sind Ferien, die bezogen werden, mit dem ältesten Ferienanspruch zu verrechnen. Grundsätzlich ist vom Erholungszweck der Ferien auszugehen.
Wie wird die zeitliche Lage der Ferien festgelegt?
Häufig wird die zeitliche Lage der Ferien einvernehmlich zwischen den Parteien festgelegt, z.B. indem der Arbeitnehmer seine Ferien Anfang Jahr anmeldet und der Arbeitgeber sie genehmigt.
Wie kann der Arbeitgeber den Ferienbezug bestimmen?
Unter Vorbehalt der nachfolgenden Einschränkungen kann der Arbeitgeber den Ferienbezug des Arbeitnehmers frei bestimmen [OR 329c Abs. 2]: 1. Minimum 2 zusammenhängende Ferienwochen vgl. OR 329c Abs. 1, 2.
Wie ist der Ferienanspruch in Einzelarbeitsverträgen bestimmt?
In Gesamtarbeitsverträgen und in Einzelarbeitsverträgen wird für Arbeitnehmer ab dem 50. Altersjahr häufig ein höherer Ferienanspruch (oftmals 5 Wochen) gewährt. In gewissen, vom Gesetz vorgesehenen Fällen, können die Ferien gekürzt werden (Art. 329b OR). Zeitpunkt und Dauer – Der Chef bestimmt?