Kann der Arbeitgeber den Kindergarten bezahlen?
Ein Kindergartenzuschuss ist steuerfrei, wenn er zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn bezahlt wird, also als Ersatz für eine Gehaltserhöhung. Dagegen ist ein Kindergartenzuschuss, der erst nach einer Entgeltumwandung vom Arbeitgeber bezahlt wird, nicht begünstigt.
Ist der Kindergartenzuschuss für den Arbeitgeber steuerfrei?
Der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers ist für den Mitarbeiter nur steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt wird. Außerdem ist er in der Höhe nicht beschränkt. Ermöglicht der Arbeitgeber auch den Schulbesuch, ist diese Förderung nicht steuerfrei.
Was kann ich an die Eltern abziehen?
Dabei muss die finanzielle Unterstützung mindestens so hoch sein wie der pauschale Abzug. Wer weniger an die Eltern zahlt, darf nichts abziehen Steuern Das können Sie abziehen – wenn Sie mehr zahlen, können Sie meist den Pauschalabzug vornehmen. Pflege der Mutter Wer zahlt mir Lohn? nicht.
Ist der unterstützungsabzug für meine Mutter möglich?
Einige Kantone kennen jedoch keinen Unterstützungsabzug. Der Abzug ist nur dann möglich, wenn Ihre Zahlungen mindestens in diesem Umfang erfolgt sind. Die Mutter muss die Zahlungen nicht versteuern. Meine Mutter muss demnächst ins Pflegeheim. Die nicht versicherten Kosten wird sie selbst tragen. Kann sie ihre Aufwendungen abziehen?
Welche Steuern können sie abziehen?
Bei Kantons- und Gemeindesteuern sind zum Teil andere Beträge vorgesehen. Dabei muss die finanzielle Unterstützung mindestens so hoch sein wie der pauschale Abzug. Wer weniger an die Eltern zahlt, darf nichts abziehen Steuern Das können Sie abziehen – wenn Sie mehr zahlen, können Sie meist den Pauschalabzug vornehmen.
Ist der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung steuerfrei?
Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung: in voller Höhe steuerfrei. Im Gegensatz zum Abzug der Kinderbetreuungskosten (2/3 der Kosten, max. 4.000 EUR) in der Steuererklärung (§10 Abs.