Kann der Arbeitgeber die Elternzeit nicht ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Elternzeit auch dann nicht ablehnen, wenn Sie diese verspätet angemeldet haben. Allerdings können Sie in diesem Fall auch nicht zu Ihrem gewünschten Termin in Elternzeit gehen – diese verschiebt sich dann um die Zeit der Verspätung.
Wie lange kann die Elternzeit in Anspruch genommen werden?
Diese beträgt maximal 36 Monate und kann flexibel genutzt werden. Mindestens zwölf Monate Elternzeit müssen Sie allerdings in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nehmen, damit Ihnen auch die weiteren 24 Monate zustehen. Diese können Sie – oder Ihr Partner – dann in der Zeit bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes in Anspruch nehmen.
Wie können sie gegen einen Rechtsanspruch auf Elternzeit Vorgehen?
Da Sie einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben, können Sie gegen eine Ablehnung durch den Arbeitgeber auch in jedem Fall vorgehen. Wie erwähnt ist das direkte Gespräch eine erste Option und in vielen Fällen kann man dann bereits eine Lösung finden. Möglicherweise bieten Sie dem Arbeitgeber an, ihm bei der Suche nach Ersatz behilflich zu sein.
Wie kann ich die Elternzeit verlangen?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
Ist der andere Elternteil mit dieser Entscheidung einverstanden?
Nicht immer ist der andere Elternteil jedoch mit dieser Entscheidung einverstanden, was im schlimmsten Fall eine Kindesentziehung nach sich ziehen kann. Dann enthält der Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht das Kind dem anderen Elternteil vor oder taucht mit dem Nachwuchs sogar unerlaubt unter.
Welche Rechte und Pflichten haben die Eltern für ihre Kinder?
Eltern haben prinzipiell das Sorge- und Erziehungsrecht für ihre Kinder, woraus sich Rechte, aber auch Pflichten ergeben. Doch gerade hieraus ergeben sich in der täglichen Praxis viele Streitigkeiten die elterliche Sorge betreffend, die vielfach auch vor Gericht ausgetragen werden. Dem Gericht obliegt es dann, zum Wohle des Kindes zu entscheiden.
Kann sich ein Elternteil schuldig gemacht haben?
Sollte sich ein Elternteil des Kindesentzuges schuldig gemacht haben, muss der andere schnell handeln. Der erste Ansprechpartner ist die Polizei, um Strafanzeige und Strafantrag zu stellen. Auch ein Eilantrag auf Herausgabe oder Rückführung des Kindes kann gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten.