Kann der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Kann der Arbeitgeber den Lohn für einzelne Mitarbeiter kürzen?
Ist der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, kann er in der Regel nicht einfach den Lohn für einzelne Mitarbeiter per Vereinbarung kürzen.
Ist ein Abzug vom Lohn bis zum Einkommen laut Arbeitsrecht zulässig?
Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf.
Was geschieht bei der Arbeit und der Lohnzahlung?
Der Arbeitnehmer arbeitet, der Arbeitgeber zahlt ihm Lohn. Arbeit und Lohnzahlung stehen daher in einem gegenseitigen Verhältnis. Welche Arbeit geleistet werden muss und welchen Lohn der Arbeitnehmer erhält, wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Was aber geschieht, wenn die Leistung des Arbeitnehmers mangelhaft ist?
Ist ein Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten zu kürzen?
Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf.
Ist die Angabe zur Arbeitszeit in einem Arbeitsvertrag so?
Fehlt in einem Arbeitsvertrag die Angabe zur Arbeitszeit, dann sieht es das Arbeitsrecht so: In diesem Fall darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass für ihn die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten gelten.
Was soll der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag erhalten?
Fazit 1 Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn erhalten. 2 Es gibt aber Situationen, in denen die Gehaltskürzung rechtens ist. 3 Natürlich können Arbeitgeber und Mitarbeiter sich jederzeit auf einen geringeren Lohn einigen, sofern kein Tarifvertrag gilt.
Hat ein Arbeitnehmer versehentlich mehr Gehalt bekommen als laut Arbeitsvertrag?
Hat ein Arbeitnehmer also versehentlich mehr Gehalt bekommen, als ihm laut Arbeitsvertrag zusteht, dann hat der Arbeitgeber nicht einfach Pech – sondern gemäß § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich einen Herausgabeanspruch. Das heißt: Der Arbeitnehmer muss den Betrag, der sein vereinbartes Gehalt übersteigt, zurückzahlen.
Kann der Arbeitnehmer sich auf ein geringeres Gehalt einlassen?
Auf ein geringeres Gehalt muss der Arbeitnehmer sich allerdings nur einlassen, wenn der Arbeitnehmer sich seine Arbeitszeit selbst frei einteilen konnte. Hat er hingegen nur zu wenig gearbeitet, da sein Arbeitgeber ihn nicht ausreichend beschäftigt hat, darf der Lohn nicht gekürzt werden ( § 615 BGB ).
Kann der Arbeitgeber zu viel Gehalt zahlen?
Weiß der Arbeitgeber hingegen schon bei der Anweisung, dass er zu viel Gehalt zahlt, so muss der Arbeitnehmer das zu viel Gezahlte nicht zurückzahlen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einen Wochenendzuschlag zahlt, obwohl er weiß, dass der Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum gar nicht am Wochenende gearbeitet hat.
Kann der Arbeitnehmer erst nach langer Zeit das gezahlte Gehalt zurückfordern?
Allerdings kann der Arbeitgeber nicht erst nach langer Zeit das zu viel gezahlte Gehalt zurückfordern. Hat der Arbeitnehmer die Summe dann bereits ausgegeben, so kann sich der Arbeitnehmer auf Entreicherung berufen. Konkret heißt das, dass der Arbeitnehmer das Geld bereits ausgegeben hat und deshalb entreichert ist.
Warum hat der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Lohn erlangt?
Der Arbeitnehmer hat nämlich etwas erlangt, nämlich den zuviel gezahlten Arbeitslohn, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund besteht. Von daher ist es im Normalfall so, dass der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Teil des Lohnes an den Arbeitgeber zurückzahlen muss.
Wie kann ich einen Lohnabzug bei Krankheit abziehen?
Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil vom Gehalt abziehen, wenn Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigen. Ein Lohnabzug bei Krankheit ist nicht rechtens.