Kann der Arbeitgeber die Sonntagsarbeit antreten?
Ordnet der Arbeitgeber dennoch die Sonntagsarbeit an, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, diese anzutreten. Eine zuverlässige Berufsrechtsschutzversicherung steht Betroffenen im Fall der Fälle beratend zur Seite und schützt vor etwaigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Was ist die Sonntagsarbeit in vielen Branchen?
Die Sonntagsarbeit ist in vielen Branchen Alltag. Bäcker, Krankenschwester und Tankstellenpersonal: Sie alle arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Arbeitgeber können jedoch nicht nach Belieben entscheiden, dass ihre Mitarbeiter auch am Wochenende zur Arbeit erscheinen.
Ist der Arbeitsvertrag für die Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten?
Legt der Arbeitsvertrag hingegen lediglich die pro Woche zu leistende Stundenzahl fest, kann der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausüben und die Sonntagsarbeit verlangen. Die Sonntagsarbeit ist gem. Artikel 139 des Grundgesetzes grundsätzlich verboten. Darin heißt es:
Was sind die Grundregeln für Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen?
Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen Das sind die Grundregeln Der Samstag wird im Arbeitszeitgesetz wie ein normaler Werktag behandelt. Eine 6-Tage-Woche ist demnach zulässig. Ganz anders der Sonntag – hier gilt die Grundregel: Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten.
Ist die Arbeit auch an einem Werktag erlaubt?
„Grundsätzlich gilt jedoch die Faustregel: Kann die Arbeit auch an einem Werktag erledigt werden, ist eine Sonn- und Feiertagsarbeit nicht erlaubt“, erläutert Anwalt Dr. Gerwin Sonntag von der Kanzlei Bernzen Sonntag. Bevor es aber zum Streit mit Ihrem Vorgesetzten kommt, lesen Sie hier ein paar Tipps.
Wie geht’s mit der Sonntagsarbeit in Deutschland?
So geht’s richtig Sonntagsarbeit – diese Regeln sollten Arbeitnehmer kennen. In Deutschland sind der Sonntagsarbeit enge rechtliche Grenzen gesetzt. Sogar das Grundgesetz (GG) untermauert den Anspruch der Arbeitnehmer auf einen arbeitsfreien Sonntag (Artikel 140 GG).