Kann der Arbeitgeber die Tage des Uberstundenabbaus vorgeben?

Kann der Arbeitgeber die Tage des Überstundenabbaus vorgeben?

Sollte es keine entsprechende vertragliche Vereinbarung geben, darf der Vorgesetzte von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Ob und wann Sie Überstunden abfeiern, kann dieser anordnen. Es gibt keine Regelung im Arbeitsrecht, dass Sie Überstunden abbauen können, wenn es allein Ihr Wunsch ist.

Wer entscheidet über überstundenabbau?

Wann Arbeitnehmer ihre Überstunden “abfeiern” dürfen, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Dabei muss er sich jedoch mit seinen Mitarbeitern absprechen.

Wann kann ich mir Überstd auszahlen lassen?

Arbeitnehmer können sich Überstunden dem Arbeitsrecht zufolge nur auszahlen lassen, wenn ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder zumindest davon weiß. Wird der Arbeitnehmer pro Stunde bezahlt, können Sie ihm als Arbeitgeber diesen Lohn auch pro gemachte Überstunde zahlen.

Kann der Arbeitgeber überstundenabbau anordnen Tvöd?

Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Eine Einschränkung dahingehend, dass Überstunden nur in dringenden Fällen angeordnet werden dürfen und möglichst gleichmäßig auf die Arbeitnehmer zu verteilen sind, besteht im Geltungsbereich des TVöD nicht.

Wer bestimmt Zeitausgleich?

über 50 Stunden hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen der Vergütung in Geld oder mit Zeitausgleich. Wenn nach bestimmten Fristen kein Zeitausgleich zustande kommt, kann der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Zeitausgleichs selbst bestimmen oder eine Abgeltung in Geld verlangen.

Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.

Wie sollten Arbeitgeber mit schwierigen Mitarbeitern umgehen?

Drei Beispiele zeigen, wie Arbeitgeber mit schwierigen Mitarbeitern umgehen sollten. Es gibt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, mit denen die Zusammenarbeit aus unterschiedlichen Gründen schwierig ist. Häufig wollen sich Arbeitgeber deshalb von diesen Mitarbeitern trennen – sei es durch einen Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung.

Wie soll der Arbeitgeber mit dieser Situation umgehen?

Wie der Arbeitgeber mit dieser Situation umgehen soll, ist derzeit aber noch etwas umstritten. Eine Testpflicht gibt es bereits: So dürfen z.B. bestimmte Berufsgruppen gem. Covid-19-Schutzmaßnahmen-VO die Betriebsstätte nur mit negativem Test betreten (z.B. Alten-, Pflege,-Behindertenheime).

Kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen?

Ändert sich die Situation nicht, kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest verlangen. Dadurch lässt sich unter Umständen erreichen, dass von einer Verlängerung des Wochenendes oder des Urlaubs abgesehen wird, wenn dies jedes Mal einen Arztbesuch des Mitarbeiters erfordert.

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