Kann der Arbeitgeber die Überzahlung verrechnen?
„Auch wenn ein Angestellter zu viel Gehalt bekommen hat, darf der Arbeitgeber die Überzahlung verrechnen“, so Markowski. Das wirkt dann wie eine Kürzung, ist aber tatsächlich keine.
Kann der Arbeitnehmer sich auf ein geringeres Gehalt einlassen?
Auf ein geringeres Gehalt muss der Arbeitnehmer sich allerdings nur einlassen, wenn der Arbeitnehmer sich seine Arbeitszeit selbst frei einteilen konnte. Hat er hingegen nur zu wenig gearbeitet, da sein Arbeitgeber ihn nicht ausreichend beschäftigt hat, darf der Lohn nicht gekürzt werden ( § 615 BGB ).
Ist die Frage nach der Gehaltshöhe angemessen?
Die Antwort ist ähnlich schwierig wie bei der Frage nach der Angemessenheit der Gehaltshöhe. Für den Gehaltsverzicht gibt es leider keinen konkreten Anhaltspunkt; das Gehalt muss letzten Endes immer noch ein Äquivalent für die geleistete Arbeit, also angemessen sein.
Was geschieht bei der Arbeit und der Lohnzahlung?
Der Arbeitnehmer arbeitet, der Arbeitgeber zahlt ihm Lohn. Arbeit und Lohnzahlung stehen daher in einem gegenseitigen Verhältnis. Welche Arbeit geleistet werden muss und welchen Lohn der Arbeitnehmer erhält, wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Was aber geschieht, wenn die Leistung des Arbeitnehmers mangelhaft ist?
Was ist der Gehaltsrechner für Arbeitgeber?
Der Gehaltsrechner für Arbeitgeber berechnet die Lohn- und Lohnnebenkosten, die Arbeitgebern für einen Beschäftigten – monatlich oder jährlich – entstehen.
Was beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss?
Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrag, was aktuell einem Betrag von 452,16 Euro entspricht. Sollte der gesamte Versicherungsbeitrag monatlich eine Höhe von 904,31 Euro überschreiten, so müssen die Mehrkosten von dem Arbeitnehmer getragen werden.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss der privaten Krankenversicherung?
Solange die Leistungen der Privaten Krankenversicherung den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, kann der Arbeitgeberzuschuss bis zu 50% der Kosten betragen. Für die Höhe des Zuschusses ist die Höhe des Gehalts bzw. die Beitragsbemessungsgrenze (5.687,50 Euro in 2021) entscheidend.