Kann der Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis verlangen?
Gesundheitszeugnisse können im Zusammenhang mit der Begründung oder bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangt werden. Er darf als Ergebnis dem Arbeitgeber lediglich mitteilen, ob der Bewerber für die vorgesehene Stelle gesundheitlich geeignet ist oder nicht.
Ist ein Gesundheitszeugnis Pflicht?
Wer im Lebensmittelbereich arbeitet und bei der Zubereitung von Speisen direkten Kontakt mit Lebensmitteln hat, braucht zwingend ein Gesundheitszeugnis. Das Gesundheitszeugnis wird nach einer medizinischen Belehrung ausgestellt, diese sogenannte Erstbelehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Was wird für das Gesundheitszeugnis untersucht?
Gesundheitszeugnisse sind nach der Rechtsprechung Bescheinigungen über den gegenwärtigen Gesundheitszustand eines Menschen, über frühere Krankheiten sowie ihre Spuren und Folgen oder über Gesundheitsaussichten, wobei auch Angaben tatsächlicher Natur, so etwa über erfolgte Behandlungen bzw. deren Ergebnis erfasst sind.
Wie kann ein Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen?
Nach den gesetzlichen Regelungen (siehe Vorschriften) kann ein Arbeitnehmer ein Zeugnis über “Art und Dauer” der Tätigkeit verlangen: Das ist das “einfache Zeugnis”. Auf sein Verlangen muss der Arbeitgeber das Zeugnis auch auf “Leistung und Verhalten/Führung ausweiten und ein sogenanntes “qualifiziertes Zeugnis” ausstellen.
Kann der Arbeitgeber ein Zeugnis anfordern?
Wenn der Arbeitgeber Ihnen nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch ein Zeugnis ausstellt, sollten Sie dieses anfordern. Dabei ist zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis, das nur die Tätigkeiten des Mitarbeiters auflistet und einem qualifizierten Zeugnis, das diese Tätigkeiten bewertet, zu unterscheiden.
Kann der Arbeitgeber das Zeugnis auch auf “Leistung” ausweiten?
Auf sein Verlangen muss der Arbeitgeber das Zeugnis auch auf “Leistung und Verhalten/Führung ausweiten und ein sogenanntes “qualifiziertes Zeugnis” ausstellen.
Wie muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?
Oder, wie es der Bundesgerichtshof ausgedrückt hat: Der Arbeitgeber muss das Zeugnis mit “verständigem Wohlwollen” ausstellen, um dem Arbeitnehmer das weitere Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt nicht unnötig zu erschweren.