Kann der Arbeitgeber einen Urlaubswunsch ablehnen?
Doch nicht immer kann Ihnen der Arbeitgeber Ihren Urlaubswunsch so erfüllen, wie Sie das gerne hätten. Der Spielraum für eine Absage ist zwar ziemlich begrenzt. Aber unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Urlaub ablehnen. Wer gesund und leistungsfähig bleiben möchte, braucht Pausen. Das weiß auch der Gesetzgeber.
Was ist ein genehmigter Urlaubsantrag?
Der Antrag ist zunächst bindend und darf nicht willkürlich vom Chef abgelehnt werden. Dennoch muss ein genehmigter Urlaubsantrag vorliegen, bevor der Arbeitnehmer die Urlaubstage antritt. In den meisten Unternehmen liegen dazu Verfahrensbeschreibungen (Handbücher, Dienstanweisungen) vor.
Wie geht es mit der Ablehnung eines Urlaubsantrages?
Dies ist Ihr nächster Schritt: Bei der Ablehnung eines Urlaubsantrages dürfen Sie auf keinen Fall eigenmächtig den Urlaub antreten. Das kann zu einer fristlosen außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen. Der Weg zum Arbeitsgericht ist dann der richtige Weg.
Wann muss der Urlaub genommen werden?
Grund: Der Urlaub, den du in einem bestimmten Kalenderjahr zur Verfügung hast, muss in der Regel auch innerhalb dieses Jahres genommen werden – dafür sorgt dann der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer mit entsprechendem Urlaubsanspruch hat zudem das Recht, einmal im Jahr zwei Wochen Urlaub am Stück zu bekommen.
Wie viele Urlaubstage gibt es für den Betriebsurlaub?
Für die Dauer des Betriebsurlaub gibt es keine Obergrenze. Bei der Frage, wieviele der Urlaubstage der Arbeitgeber mit „Zwangsurlaub“ blockieren darf, gehen die Werte daher auseinander.
Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber mit Betriebsurlaub blockieren?
Für die Dauer des Betriebsurlaubs gibt es keine Obergrenze. Bei der Frage, wie viele der Urlaubstage der Arbeitgeber mit „Zwangsurlaub“ blockieren darf, gehen die Werte daher auseinander. Im Raum steht nach einem BAG-Urteil eine 3/5-Quote.
Wie ist der Anspruch auf Erholungsurlaub geregelt?
Das weiß auch der Gesetzgeber. Deshalb ist der Anspruch auf Erholungsurlaub sogar gesetzlich geregelt, nämlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Gemäß § 3 BUrlG stehen jedem Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu.