Kann der Arbeitgeber meine Überstunden streichen?
Die Voraussetzung dafür, dass tatsächlich Überstunden vorliegen, ist, dass der Vorgesetzte sie ausdrücklich angeordnet hat oder zumindest stillschweigend hinnimmt. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall Kenntnis von der Mehrarbeit haben. Dennoch kann der Arbeitgeber die zusätzlichen Stunden jederzeit wieder streichen.
Kann die Überzeit gestrichen werden?
Grundsätzlich müssen Überstunden zwar per Gesetz entweder durch Freizeit gleicher Dauer kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25% entschädigt werden. Gleichzeitig erlaubt es das Arbeitsrecht jedoch, im Arbeitsvertrag schriftlich zu vereinbaren, dass Überstunden weder kompensiert noch entschädigt werden.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet zu Überstunden?
Zu Überstunden ist er dabei nicht verpflichtet, es sei denn, es ist vertraglich so vereinbart. Doch in Ausnahmefällen oder Notsituationen kann ein Arbeitgeber bis zu zehn Stunden pro Tag anordnen. Eine solche Notsituation herrscht etwa im Fall einer Naturkatastrophe, die den Betrieb gefährdet.
Welche Überstunden kann ein Arbeitgeber anordnen?
Zu Überstunden ist er dabei nicht verpflichtet, es sei denn, es ist vertraglich so vereinbart. Doch in Ausnahmefällen oder Notsituationen kann ein Arbeitgeber bis zu zehn Stunden pro Tag anordnen.
Wie kann der Arbeitnehmer die Überstunden abbauen?
Der Arbeitnehmer kann gemäß Arbeitsrecht die Überstunden also nicht abbauen zu einem Zeitpunkt, der allein ihm passt. Anders sieht es aus, wenn hierzu Absprachen oder anderweitige Regelungen bestehen.
Was darf der Arbeitgeber zur Vergütung von Überstunden erwarten?
Im Regelfall darf der Arbeitnehmer auch eine gesonderte Vergütung von Überstunden erwarten, so dass der Arbeitgeber meist zur Vergütung geleisteter Überstunden verpflichtet ist. Allerdings gilt es eben auch nicht immer, dass jede Arbeit außerhalb der geschuldeten Arbeitszeit zu vergüten ist.