Kann der Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen?
in der Regel kann der Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen, sofern der Arbeitnehmer sie selbst verschuldet hat. Ist stattdessen der Arbeitgeber für die Minusstunden verantwortlich, kann er keinen Lohnabzug vornehmen.
Wie muss der Betriebsrat zur Kurzarbeit zugestimmt werden?
Der Kurzarbeit muss vom Betriebsrat zugestimmt werden. Wenn ein Unternehmen keinen Betriebsrat hat und es auch keine tarifvertraglichen Regelungen zur Kurzarbeit gibt, müssen alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, dieser zustimmen. Der Arbeitgeber muss mit seinen betroffenen…
Welche Angestellten müssen von der Kurzarbeit und dem Entgeltausfall betroffen sein?
Mindestens ein Drittel aller Angestellten müssen von der Kurzarbeit und einem Entgeltausfall von jeweils mindestens 10 Prozent des monatlichen Bruttogehalts betroffen sein.
Was hängt von der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers ab?
Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hängt in der gängigen Praxis auch ein Stück weit von der Auftragslage des Arbeitgeberunternehmens ab. Befindet sich das Unternehmen in einer Krise, da keine Aufträge und dementsprechend auch keine Umsätze vorhanden sind, ist die Kurzarbeit eine gängige Maßnahme zur Sicherung der Arbeitsplätze.
Wie kann ich mehr verdienen als Angestellter?
Je positiver Ihr Kunde bzw. Ihr Chef die Wirkung Ihrer Arbeit wahrnimmt, desto mehr Geld ist er bereit Ihnen zu zahlen. Es ist deshalb günstig die eigene Denkweise daran anzupassen: Will ich als Angestellter mehr Geld verdienen, sollte ich nicht härter oder mehr arbeiten, sondern effektiver.
Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen?
Das kann zum Beispiel das Weihnachtsgeld betreffen. Behält sich der Arbeitgeber vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt, kann er diese Leistung auch kürzen.
Wie kann ich das Arbeitsentgelt fortzahlen?
Und zwar in den ersten sechs Wochen in Höhe des Arbeitsentgeltes und danach in Höhe des gesetzlichen Krankengeldes. Der Arbeitgeber kann Ihnen Ihr Entgelt wie bei einer Krankheit sechs Wochen fortzahlen und sich das Geld dann vom Gesundheitsamt zurückerstatten lassen. Ansprechpartner ist die Behörde, die die Quarantäne angeordnet hat.