Kann der Arbeitgeber mit einer Reduzierung nicht einverstanden sein?

Kann der Arbeitgeber mit einer Reduzierung nicht einverstanden sein?

Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass er nicht nur bestimmten Mitarbeitern die Arbeitszeit kürzen will, sondern dass diese Regelung bei allen Mitarbeitern Anwendung findet.

Kann der Arbeitgeber 40 Stunden in der Woche reduzieren?

Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren. Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen.

Wie soll der Arbeitgeber die Vergütung prüfen?

Da im Arbeitsvertrag allgemein eine Vergütung festgeschrieben ist, kann sich der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres darüber hinwegsetzen. Grundsätzlich solle der Beschäftigte sich Zeit zum Nachdenken erbeten, den Arbeitsvertrag prüfen und notfalls bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach Rat suchen.

Wie begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit Schlechtleistung?

Begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit einer Schlechtleistung nach Ablauf der Probezeit, tritt der Beschäftigte dem einfach entgegen – indem die Gehaltskürzung nicht akzeptiert wird.

Kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitszeit des Arbeitnehmers reduzieren und damit einhergehend eine Lohnminderung durchsetzen. Dazu müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, die zur Voraussetzung hat, dass erhebliche betriebliche Gründe für eine solche einschneidende Maßnahme vorliegen.

Ist eine Reduzierung der Arbeitszeit eine Einstellung?

Eine Reduzierung der Arbeitszeit stellt hingegen weder eine Versetzung noch eine Einstellung dar. Sie ist nicht mitbestimmungspflichtig (BAG, 25.1.2005, Az. 1 ABR 59/03).

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