Kann der Arbeitgeber Sonderzahlungen zurückfordern?
Juni 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitgebers, dass die Klausel rechtskräftig und der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der Sonderzahlung verpflichtet sei. Der Arbeitgeber darf somit eine erfolgte Sonderzahlung zurückverlangen, wenn der Arbeitnehmer die zugrundeliegenden Richtlinien nicht einhält.
Kann eine Firma Geld zurück verlangen?
Ja, er darf grundsätzlich zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern. Der Grund für die Überzahlung spielt keine Rolle: Es kommt nicht darauf an, ob er wegen eines Irrtums zu viel gezahlt hat oder der Arbeitnehmer ihn getäuscht hat, etwa in Bezug auf die Arbeitszeit.
Wann muss eine jahressonderzahlung zurückgezahlt werden?
Beträgt die Höhe des Weihnachtsgeldes über 100 Euro, aber weniger als einem Monatsgehalt, ist als Stichtag maximal der 31. März des Folgejahres zulässig, um das Weihnachtsgeld zurück zu zahlen. Ist das Weihnachtsgeld höher als ein Monatsgehalt, verlängert sich der Zeitraum bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Wie lange darf ein Arbeitgeber Geld zurückfordern?
Das bedeutet: Wenn Ihrem Arbeitgeber am 10.04.2016 auffällt, dass er Ihnen am Anfang des Monats zu viel Geld gezahlt hat, darf er dieses bis zum 31.12.2019 zurückfordern. Tut er das nicht, verfällt der Anspruch.
Warum sollte der Chef den Lohn pünktlich zahlen?
Wer gut arbeitet, soll gut verdienen, vor allem sollte der Chef den Lohn pünktlich zahlen – so wäre es normal Doch oft sind Wunsch und Wirklichkeit zwei Seiten einer Münze. Wird der Lohn nicht wie im Arbeitsvertrag vereinbart gezahlt, ist das nicht nur ärgerlich, es kann enorm viel Ärger nach sich ziehen.
Was ist ein Bonus für Arbeitgeber?
Ein Bonus, der vom Arbeitgeber als „freiwillige Leistung und ohne Rechtsanspruch“ bei Zielerreichung in Aussicht gestellt wird, ist oft problematisch. Arbeitsgerichte bewerten Zahlungen unter einem solchen Freiwilligkeitsvorbehalt sehr kritisch, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Kann der Chef trotz Abmahnung kündigen?
Zahlt der Chef trotz Abmahnung nicht, kann der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen (wenn es keine arbeitsvertraglichen Klauseln gibt, die dem entgegenstehen). Ist die Firma mit den Lohnzahlungen im Rückstand, haben Betroffene Mitarbeiter das Recht, die Arbeit zu verweigern und von ihrem „Zurückbehaltungsrecht“ Gebraucht zu machen.