Kann der Arbeitgeber zum Urlaub zwingen?
In manchen Branchen herrscht etwa in der Weihnachtszeit geringere Auslastung – und es wird Betriebsurlaub verordnet. Ist das zulässig? 14. November 2017, 08:00 Kann einen der Arbeitgeber zum Urlaub zwingen? Nein, sagt Arbeitsrechtsexperte Erwin Fuchs.
Wann darf der Arbeitgeber den Zwangsurlaub anordnen?
Urlaubsplanung Zwangsurlaub: Wann der Arbeitgeber ihn anordnen darf. Zwangsurlaub ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsplanung grundsätzlich die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen. Gibt es wichtige Gründe, darf der Chef jedoch für einen Teil des Jahresurlaubs bestimmen,…
Ist der Zwangsurlaub für den Arbeitnehmer zulässig?
Der Zwangsurlaub erfolgt durch den Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag seitens des Arbeitnehmers. Dieser verordnete Erholungsurlaub ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Wie gewährt der Arbeitgeber die Urlaubstage?
Der Arbeitgeber gewährt die Urlaubstage. Bei der Urlaubsplanung muss er jedoch sowohl dringende betriebliche Belange als auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen. Der Zwangsurlaub erfolgt durch den Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag seitens des Arbeitnehmers.
Ist es möglich einzelne Mitarbeiter in den Zwangsurlaub zu schicken?
Falls tatsächlich besondere Umstände vorliegen, ist es möglich einzelne Mitarbeiter für begrenzte Zeit in den Zwangsurlaub zu schicken. Dabei ist zu unterscheiden ob es sich um ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder um bezahlten Urlaub, der vom Urlaubskonto abgezogen wird, handelt.
Was ist ein Zwangsurlaub im Arbeitsrecht?
Definition: Zwangsurlaub im Arbeitsrecht Die Absicht des Gesetzgebers ist dem §7 BUrlG zu entnehmen. Hier wird geregelt, dass bei der Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Das ist bei einem, vom Arbeitgeber angeordneten Zwangsurlaub nicht der Fall.
Welche Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Urlaub?
Auch an Heiligabend und Silvester haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf Urlaub. Und wollen zwei Mitarbeiter einer Abteilung während der Sommerferien Urlaub nehmen, hat der Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern Vorrang. Unbezahlten Urlaub müssen Chefs in der Regel nicht genehmigen.