Kann der Auftragnehmer eine berechtigte Abschlagsrechnung einstellen?
Stellt der Auftragnehmer eine berechtigte Abschlagsrechnung, die der Auftraggeber nicht oder nicht vollständig bezahlt, darf er seine Arbeit einstellen.
Wie kann der Auftragnehmer in Verzug geraten?
Wenn der Auftragnehmer nicht bezahlt, kann er dadurch in Verzug geraten. das BGB spricht hier vom “Schuldnerverzug”. Konkret ist in § 286 Abs. 3 BGB geregelt:
Kann der Auftragnehmer den Auftrag kündigen?
Der Auftragnehmer darf den Auftrag auch kündigen, wenn die Nachfrist zur Zahlung der Abschlagsforderung abgelaufen ist. Im VOB/B-Vertrag muss die Kündigung jedoch unbedingt angedroht werden, bevor sie ausgesprochen wird, § 9 Abs. 2 VOB/B. 3. Risiken einer Arbeitseinstellung infolge nicht geleisteter Abschlagszahlung
Hat der Unternehmer gar keinen Anspruch auf Bezahlung?
Hat der Unternehmer gar keinen Anspruch auf Bezahlung, z.B. weil keine Abnahme stattgefunden hat, weil die Leistung nicht erbracht wurde oder weil der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln hat, gibt es auch keine Fälligkeit. In der Folge kann der Auftraggeber in solchen Fällen auch nicht in Verzug geraten.
Wie kann ich einen Auftrag an einen selbstständigen Auftragnehmer begründen?
Unternehmen bleibt nur ein Weg, sicher zu gehen, dass sie mit einem Auftrag an einen selbstständigen Auftragnehmer keine Scheinselbstständigkeit begründen: Sie müssen sich an die Clearingstelle der Rentenversicherung wenden. Die Clearingstelle wird im Zweifel auf eine abhängige Beschäftigung entscheiden.
Ist das Verhältnis zwischen Dienstleister und Auftraggeber teuer?
Erfüllt das Verhältnis zwischen einem Dienstleister und seinem Auftraggeber nicht die Anforderungen an eine echte Selbstständigkeit, kann das vor allem für den Auftraggeber teuer werden, warnt der Nürnberger Rechtsanwalt Jörg Steinheimer in einem Beitrag für das Portal Anwalt.de: Der Auftragnehmer kann eine Festanstellung einklagen.