Kann der Betriebsrat einer Einstellung widersprechen?
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern benötigt der Arbeitgeber für jede Einstellung die Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 Abs. 1 BetrVG). Dieser kann seine Zustimmung verweigern, allerdings nur aus bestimmten, im Gesetz aufgeführten Gründen (§ 99 Abs. 2 BetrVG).
Hat der Betriebsrat Mitspracherecht bei Arbeitsverträgen?
Der Betriebsrat hat einen Unterrichtungsanspruch bei Einstellungen von weiteren AN nach § 99 Abs. Einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen AN und AG sind dem Betriebsrat vor der Einstellung nicht mitzuteilen, der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht hinsichtlich des Inhalts des Arbeitsvertrages.
Wann muss der Betriebsrat angehört werden?
Vor jeder Kündigung (also auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit) ist der Betriebsrat anzuhören. Einzuleiten ist die Anhörung von Seiten des Arbeitgebers, indem dieser dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers mitteilt.